Vierzig Jahre nach Unterzeichnung ist mit dem Schengener Übereinkommen eines der erfolgreichsten Projekte europäischer Integration mit einem Paradox konfrontiert: Trotz zahlreicher Reformen, die der Stärkung des Außengrenzschutzes und des europäischen Asylsystems dienen sollen, halten zentrale Mitgliedstaaten unbeirrt an nationalen Binnengrenzkontrollen fest. Deutschland nimmt in dieser Entwicklung eine fragwürdige Vorreiterrolle ein. Es hat im September 2024 Kontrollen an den Grenzen zu allen seinen Nachbarn eingeführt und diese im Mai 2025 durch die systematische Zurückweisung von Asylsuchenden verschärft. Diese Maßnahmen konterkarieren das Kernversprechen Schengens – die Schaffung eines Raumes ohne Grenzkontrollen. Treibende Kraft dieser Erosion ist das ungelöste Problem der irregulären Migration, die das politische Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten kontinuierlich aushöhlt. Schengen droht in der Folge zu einer Dauerbaustelle zu werden, weil nationalen Sicherheitsinteressen Vorrang vor gemeinsamen Regeln gegeben wird.
Die chinesische Volksbefreiungsarmee (People’s Liberation Army, PLA) unterliegt derzeit einem Prozess grundlegender struktureller Reformen. Diese sollen ihre Einsatzbereitschaft und Schlagkraft erhöhen. Der Imperativ eines gegenüber der Parteiführung loyalen Militärs dominiert die Verteidigungspolitik und durchdringt die Organisationskultur der Armee. Die Zentralisierung der Entscheidungsgewalt beim Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission, Xi Jinping, und dessen Beharren auf strikter Parteidisziplin widersprechen der auftragsorientierten Operationsführung, wie sie die Militärdoktrin vorgibt. Die Fähigkeit zur teilstreitkräftegemeinsamen Operationsführung (Joint Warfare) setzt verstärkte Übungstätigkeiten voraus. Sie kann bestenfalls nach einem Generationenwechsel unter den Kommandeuren erlangt werden. Die Strukturen und Entscheidungsprozesse in der PLA bleiben intransparent. Sie fördern Gruppendenken und erschweren den Informationsaustausch mit externen Akteuren erheblich. Weil auch in Europa verstärkt eine Bedrohung durch China wahrgenommen wird und sich die Spannungen zwischen China und den USA verschärfen, gewinnen direkte Kontakte zur PLA an Bedeutung. Neben repräsentativen Treffen mit dem Verteidigungsministerium, der Zentralen Militärkommission und Kommandeuren der Teilstreitkräfte sollten vor allem informellere Formate aktiver und strategischer genutzt werden.
These are not easy times to think about reforming or even rebuilding the international cooperation architecture to meet the challenges facing humanity. It is therefore only natural to defend what has been achieved as far as possible and, at best, to strive for incremental improvements. However, this entails the risk of remaining stuck in outdated patterns instead of looking for fresh solutions for a thoroughly changed world. In June and July 2025, world leaders will gather in Seville, Spain, for the 4th International Conference on Financing for Development (FfD4). They will meet in an environment for global development and international cooperation that could hardly be more different from 2002 when the 1st FfD Conference took place in Monterrey, Mexico. However, today’s FfD process seems trapped in a decades-old path dependency.
These are not easy times to think about reforming or even rebuilding the international cooperation architecture to meet the challenges facing humanity. It is therefore only natural to defend what has been achieved as far as possible and, at best, to strive for incremental improvements. However, this entails the risk of remaining stuck in outdated patterns instead of looking for fresh solutions for a thoroughly changed world. In June and July 2025, world leaders will gather in Seville, Spain, for the 4th International Conference on Financing for Development (FfD4). They will meet in an environment for global development and international cooperation that could hardly be more different from 2002 when the 1st FfD Conference took place in Monterrey, Mexico. However, today’s FfD process seems trapped in a decades-old path dependency.
These are not easy times to think about reforming or even rebuilding the international cooperation architecture to meet the challenges facing humanity. It is therefore only natural to defend what has been achieved as far as possible and, at best, to strive for incremental improvements. However, this entails the risk of remaining stuck in outdated patterns instead of looking for fresh solutions for a thoroughly changed world. In June and July 2025, world leaders will gather in Seville, Spain, for the 4th International Conference on Financing for Development (FfD4). They will meet in an environment for global development and international cooperation that could hardly be more different from 2002 when the 1st FfD Conference took place in Monterrey, Mexico. However, today’s FfD process seems trapped in a decades-old path dependency.
Bonn, 10. Juni 2025. Der internationale Tag der biologischen Vielfalt fand dieses Jahr am 22. Mai 2025 statt und stand unter dem Motto „Harmonie mit der Natur und nachhaltige Entwicklung“. Dahinter verbirgt sich der Aufruf, Fortschritt mit dem Schutz der Ökosysteme in Einklang zu bringen. Doch nur wenige Tage später steht die Europäische Union an einem beunruhigenden Wendepunkt: Wichtige Mitgliedstaaten und die zuständigen Akteur*innen innerhalb der EU drängen darauf, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aufzuweichen, was sowohl die Umwelt als auch die Glaubwürdigkeit der EU gefährdet.
Mit der 2023 verabschiedeten EUDR verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, nur noch entwaldungsfreie Produkte auf dem EU-Markt zuzulassen. Dabei geht es vor allem um wichtige Rohstoffe wie Kakao, Palmöl, Soja und Rindfleisch, deren Produktion häufig zum Verlust von Waldflächen führt. Im Rahmen der EUDR müssen Unternehmen, die diese Produkte auf den EU-Markt bringen, eine gründliche Sorgfaltsprüfung durchführen und nachweisen, dass ihre Waren nicht von entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beitragen. Es muss eine Sorgfaltserklärung vorgelegt werden, die sich auf Nachweise wie Geolokations- und Lieferkettendaten stützt und die Einhaltung der Vorschriften belegt. Marktbeteiligte und Händler*innen haften dafür, dass die Produkte die EUDR-Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen ihnen hohe Strafen, darunter Geldbußen und Verkaufsverbote. Für die Durchsetzung der Verordnung, etwa durch Kontrollen, Audits und Untersuchungen, sind die zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Sie sind auch befugt, Sanktionen zu verhängen, nicht konforme Waren zu beschlagnahmen und den Marktzugang zu untersagen. Die EUDR verknüpft somit Umweltschutz mit rechtlicher Haftung – mit dem Ziel einer nachhaltigen Landnutzung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt.
Trotz ihrer Bedeutung stößt die Verordnung nun auf Widerstand in der EU. Im Oktober 2024 schlug die Europäische Kommission eine Verschiebung um zwölf Monate vor, obwohl sie eine Woche zuvor eine rechtzeitige Umsetzung zugesichert hatte. Das Europäische Parlament und der Rat stimmten diesem Vorschlag zu und verschoben die Umsetzungsfristen für große und mittlere Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2026.
Im Mai 2025 forderten elf Mitgliedstaaten – Österreich, Luxemburg, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Finnland, Italien, Lettland, Portugal, Rumänien und Slowenien – weitreichende Änderungen an der EUDR, darunter die Einführung einer neuen Länderkategorie mit „sehr geringem Risiko“ oder „Nullrisiko“, die derzeit nicht in der Verordnung vorgesehen ist. Diese sähe deutlich schwächere Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für Importe aus bestimmten Ländern vor. Insbesondere wären Marktbeteiligte, die aus Ländern mit „sehr geringem Risiko“ importieren, von bestimmten Sorgfaltspflichten befreit, wie z. B. von der Verpflichtung, detaillierte Geolokalisierungsdaten zu erheben oder vollständige Risikobewertungen der Lieferkette durchzuführen.
Kritiker*innen warnen, dass die Einführung einer solchen Kategorie Schlupflöcher schafft und die Wirksamkeit der Regulierung untergraben könnte. Wenn Länder voreilig oder aus politischen Gründen als mit „sehr geringem Risiko“ eingestuft werden, könnten Waren, die mit Abholzung in Verbindung stehen, nahezu ungeprüft auf den EU-Markt gelangen. Die Risikoklassifizierung ist ohnehin bedenklich, da wichtige Exporteure wie Brasilien, Malaysia und Indonesien trotz der anhaltenden Abholzung in diesen Regionen nur als Länder mit „Standardrisiko“ eingestuft werden. Eine aufgeweichte Sorgfaltspflicht könnte das zentrale Ziel der EUDR gefährden, Produkte vom EU-Markt zu verbannen, die die weltweite Entwaldung vorantreiben.
Dieses Zurückrudern sendet eine widersprüchliche Botschaft. Anhand der EUDR wird sich zeigen, ob Europa bereit ist, seiner grünen Rhetorik entschlossene Taten folgen zu lassen. Eine Aufweichung der EUDR würde weltweite Fortschritte in Richtung entwaldungsfreier Lieferketten untergraben und denjenigen in die Hände spielen, die sich wenig um Umweltschutz scheren.
Die Umsetzung wird nicht einfach, auch nicht für Kleinlandwirt*innen. Die Lösung kann jedoch nicht sein, die Messlatte niedriger zu legen, sondern eine gerechte und wirksame Durchsetzung zu unterstützen: durch technische Hilfe, faire Fristen und eine solide Rückverfolgung. So kann die EU zeigen, dass sie es mit ihrem vielbeschworenen Einsatz für die biologische Vielfalt wirklich ernst meint.
In einer Zeit des rasant voranschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsschwunds – nicht zuletzt durch Entwaldung – darf die Welt nicht länger zuschauen. Alle Länder müssen ihre Umweltverpflichtungen einhalten, und die EU darf jetzt nicht lockerlassen. Die EUDR ist mehr als nur ein regulatorischer Meilenstein; sie ist ein zentrales Versprechen zum Schutz der Wälder, zur Wahrung der Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und von Waldschützer*innen sowie zum Schutz unseres Planeten. Es gilt, sie vollständig umzusetzen und nicht zu verwässern, nur weil es gerade einfacher erscheint.
Bonn, 10. Juni 2025. Der internationale Tag der biologischen Vielfalt fand dieses Jahr am 22. Mai 2025 statt und stand unter dem Motto „Harmonie mit der Natur und nachhaltige Entwicklung“. Dahinter verbirgt sich der Aufruf, Fortschritt mit dem Schutz der Ökosysteme in Einklang zu bringen. Doch nur wenige Tage später steht die Europäische Union an einem beunruhigenden Wendepunkt: Wichtige Mitgliedstaaten und die zuständigen Akteur*innen innerhalb der EU drängen darauf, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aufzuweichen, was sowohl die Umwelt als auch die Glaubwürdigkeit der EU gefährdet.
Mit der 2023 verabschiedeten EUDR verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, nur noch entwaldungsfreie Produkte auf dem EU-Markt zuzulassen. Dabei geht es vor allem um wichtige Rohstoffe wie Kakao, Palmöl, Soja und Rindfleisch, deren Produktion häufig zum Verlust von Waldflächen führt. Im Rahmen der EUDR müssen Unternehmen, die diese Produkte auf den EU-Markt bringen, eine gründliche Sorgfaltsprüfung durchführen und nachweisen, dass ihre Waren nicht von entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beitragen. Es muss eine Sorgfaltserklärung vorgelegt werden, die sich auf Nachweise wie Geolokations- und Lieferkettendaten stützt und die Einhaltung der Vorschriften belegt. Marktbeteiligte und Händler*innen haften dafür, dass die Produkte die EUDR-Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen ihnen hohe Strafen, darunter Geldbußen und Verkaufsverbote. Für die Durchsetzung der Verordnung, etwa durch Kontrollen, Audits und Untersuchungen, sind die zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Sie sind auch befugt, Sanktionen zu verhängen, nicht konforme Waren zu beschlagnahmen und den Marktzugang zu untersagen. Die EUDR verknüpft somit Umweltschutz mit rechtlicher Haftung – mit dem Ziel einer nachhaltigen Landnutzung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt.
Trotz ihrer Bedeutung stößt die Verordnung nun auf Widerstand in der EU. Im Oktober 2024 schlug die Europäische Kommission eine Verschiebung um zwölf Monate vor, obwohl sie eine Woche zuvor eine rechtzeitige Umsetzung zugesichert hatte. Das Europäische Parlament und der Rat stimmten diesem Vorschlag zu und verschoben die Umsetzungsfristen für große und mittlere Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2026.
Im Mai 2025 forderten elf Mitgliedstaaten – Österreich, Luxemburg, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Finnland, Italien, Lettland, Portugal, Rumänien und Slowenien – weitreichende Änderungen an der EUDR, darunter die Einführung einer neuen Länderkategorie mit „sehr geringem Risiko“ oder „Nullrisiko“, die derzeit nicht in der Verordnung vorgesehen ist. Diese sähe deutlich schwächere Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für Importe aus bestimmten Ländern vor. Insbesondere wären Marktbeteiligte, die aus Ländern mit „sehr geringem Risiko“ importieren, von bestimmten Sorgfaltspflichten befreit, wie z. B. von der Verpflichtung, detaillierte Geolokalisierungsdaten zu erheben oder vollständige Risikobewertungen der Lieferkette durchzuführen.
Kritiker*innen warnen, dass die Einführung einer solchen Kategorie Schlupflöcher schafft und die Wirksamkeit der Regulierung untergraben könnte. Wenn Länder voreilig oder aus politischen Gründen als mit „sehr geringem Risiko“ eingestuft werden, könnten Waren, die mit Abholzung in Verbindung stehen, nahezu ungeprüft auf den EU-Markt gelangen. Die Risikoklassifizierung ist ohnehin bedenklich, da wichtige Exporteure wie Brasilien, Malaysia und Indonesien trotz der anhaltenden Abholzung in diesen Regionen nur als Länder mit „Standardrisiko“ eingestuft werden. Eine aufgeweichte Sorgfaltspflicht könnte das zentrale Ziel der EUDR gefährden, Produkte vom EU-Markt zu verbannen, die die weltweite Entwaldung vorantreiben.
Dieses Zurückrudern sendet eine widersprüchliche Botschaft. Anhand der EUDR wird sich zeigen, ob Europa bereit ist, seiner grünen Rhetorik entschlossene Taten folgen zu lassen. Eine Aufweichung der EUDR würde weltweite Fortschritte in Richtung entwaldungsfreier Lieferketten untergraben und denjenigen in die Hände spielen, die sich wenig um Umweltschutz scheren.
Die Umsetzung wird nicht einfach, auch nicht für Kleinlandwirt*innen. Die Lösung kann jedoch nicht sein, die Messlatte niedriger zu legen, sondern eine gerechte und wirksame Durchsetzung zu unterstützen: durch technische Hilfe, faire Fristen und eine solide Rückverfolgung. So kann die EU zeigen, dass sie es mit ihrem vielbeschworenen Einsatz für die biologische Vielfalt wirklich ernst meint.
In einer Zeit des rasant voranschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsschwunds – nicht zuletzt durch Entwaldung – darf die Welt nicht länger zuschauen. Alle Länder müssen ihre Umweltverpflichtungen einhalten, und die EU darf jetzt nicht lockerlassen. Die EUDR ist mehr als nur ein regulatorischer Meilenstein; sie ist ein zentrales Versprechen zum Schutz der Wälder, zur Wahrung der Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und von Waldschützer*innen sowie zum Schutz unseres Planeten. Es gilt, sie vollständig umzusetzen und nicht zu verwässern, nur weil es gerade einfacher erscheint.
Bonn, 10. Juni 2025. Der internationale Tag der biologischen Vielfalt fand dieses Jahr am 22. Mai 2025 statt und stand unter dem Motto „Harmonie mit der Natur und nachhaltige Entwicklung“. Dahinter verbirgt sich der Aufruf, Fortschritt mit dem Schutz der Ökosysteme in Einklang zu bringen. Doch nur wenige Tage später steht die Europäische Union an einem beunruhigenden Wendepunkt: Wichtige Mitgliedstaaten und die zuständigen Akteur*innen innerhalb der EU drängen darauf, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aufzuweichen, was sowohl die Umwelt als auch die Glaubwürdigkeit der EU gefährdet.
Mit der 2023 verabschiedeten EUDR verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, nur noch entwaldungsfreie Produkte auf dem EU-Markt zuzulassen. Dabei geht es vor allem um wichtige Rohstoffe wie Kakao, Palmöl, Soja und Rindfleisch, deren Produktion häufig zum Verlust von Waldflächen führt. Im Rahmen der EUDR müssen Unternehmen, die diese Produkte auf den EU-Markt bringen, eine gründliche Sorgfaltsprüfung durchführen und nachweisen, dass ihre Waren nicht von entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beitragen. Es muss eine Sorgfaltserklärung vorgelegt werden, die sich auf Nachweise wie Geolokations- und Lieferkettendaten stützt und die Einhaltung der Vorschriften belegt. Marktbeteiligte und Händler*innen haften dafür, dass die Produkte die EUDR-Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen ihnen hohe Strafen, darunter Geldbußen und Verkaufsverbote. Für die Durchsetzung der Verordnung, etwa durch Kontrollen, Audits und Untersuchungen, sind die zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Sie sind auch befugt, Sanktionen zu verhängen, nicht konforme Waren zu beschlagnahmen und den Marktzugang zu untersagen. Die EUDR verknüpft somit Umweltschutz mit rechtlicher Haftung – mit dem Ziel einer nachhaltigen Landnutzung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt.
Trotz ihrer Bedeutung stößt die Verordnung nun auf Widerstand in der EU. Im Oktober 2024 schlug die Europäische Kommission eine Verschiebung um zwölf Monate vor, obwohl sie eine Woche zuvor eine rechtzeitige Umsetzung zugesichert hatte. Das Europäische Parlament und der Rat stimmten diesem Vorschlag zu und verschoben die Umsetzungsfristen für große und mittlere Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2026.
Im Mai 2025 forderten elf Mitgliedstaaten – Österreich, Luxemburg, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Finnland, Italien, Lettland, Portugal, Rumänien und Slowenien – weitreichende Änderungen an der EUDR, darunter die Einführung einer neuen Länderkategorie mit „sehr geringem Risiko“ oder „Nullrisiko“, die derzeit nicht in der Verordnung vorgesehen ist. Diese sähe deutlich schwächere Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für Importe aus bestimmten Ländern vor. Insbesondere wären Marktbeteiligte, die aus Ländern mit „sehr geringem Risiko“ importieren, von bestimmten Sorgfaltspflichten befreit, wie z. B. von der Verpflichtung, detaillierte Geolokalisierungsdaten zu erheben oder vollständige Risikobewertungen der Lieferkette durchzuführen.
Kritiker*innen warnen, dass die Einführung einer solchen Kategorie Schlupflöcher schafft und die Wirksamkeit der Regulierung untergraben könnte. Wenn Länder voreilig oder aus politischen Gründen als mit „sehr geringem Risiko“ eingestuft werden, könnten Waren, die mit Abholzung in Verbindung stehen, nahezu ungeprüft auf den EU-Markt gelangen. Die Risikoklassifizierung ist ohnehin bedenklich, da wichtige Exporteure wie Brasilien, Malaysia und Indonesien trotz der anhaltenden Abholzung in diesen Regionen nur als Länder mit „Standardrisiko“ eingestuft werden. Eine aufgeweichte Sorgfaltspflicht könnte das zentrale Ziel der EUDR gefährden, Produkte vom EU-Markt zu verbannen, die die weltweite Entwaldung vorantreiben.
Dieses Zurückrudern sendet eine widersprüchliche Botschaft. Anhand der EUDR wird sich zeigen, ob Europa bereit ist, seiner grünen Rhetorik entschlossene Taten folgen zu lassen. Eine Aufweichung der EUDR würde weltweite Fortschritte in Richtung entwaldungsfreier Lieferketten untergraben und denjenigen in die Hände spielen, die sich wenig um Umweltschutz scheren.
Die Umsetzung wird nicht einfach, auch nicht für Kleinlandwirt*innen. Die Lösung kann jedoch nicht sein, die Messlatte niedriger zu legen, sondern eine gerechte und wirksame Durchsetzung zu unterstützen: durch technische Hilfe, faire Fristen und eine solide Rückverfolgung. So kann die EU zeigen, dass sie es mit ihrem vielbeschworenen Einsatz für die biologische Vielfalt wirklich ernst meint.
In einer Zeit des rasant voranschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsschwunds – nicht zuletzt durch Entwaldung – darf die Welt nicht länger zuschauen. Alle Länder müssen ihre Umweltverpflichtungen einhalten, und die EU darf jetzt nicht lockerlassen. Die EUDR ist mehr als nur ein regulatorischer Meilenstein; sie ist ein zentrales Versprechen zum Schutz der Wälder, zur Wahrung der Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und von Waldschützer*innen sowie zum Schutz unseres Planeten. Es gilt, sie vollständig umzusetzen und nicht zu verwässern, nur weil es gerade einfacher erscheint.
Europa muss seine Verteidigungsfähigkeit neu aufstellen, angesichts der Volten in Washington notfalls auch ohne die USA. Im März 2025 hat die EU eine Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht, um die Rüstungsindustrie und die rüstungspolitische Zusammenarbeit zu stärken. Durch diese Vorhaben könnte sie auch ihre Partnerschaftsstrategie neu ordnen. Frühere Brüsseler Formate zur Kooperation im Rüstungsbereich standen ausschließlich Mitgliedern von EU und Europäischem Wirtschaftsraum (EWR) offen. Das im Mai 2025 von der EU verabschiedete SAFE-Instrument sieht hingegen für die Ukraine ein Level an Integration auf diesem Sektor vor, das dem eines EU-Staates nahekommt. Mit dem Vereinigten Königreich hat die EU hier über ein Sicherheitspartnerschaftsabkommen erstmals nach dem Brexit neue Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen. Auch Ländern wie Kanada, der Türkei, Japan, Südkorea oder sogar Indien will die EU über Partnerschaftsabkommen Anknüpfungspunkte bieten. Dies könnte der Beginn einer neuen Allianzstrategie werden.
The international landscape in mid-2025 is characterized by a retreat from liberal institutionalism, as seen by the U.S. withdrawal from the U.N. Sustainable Development Goals and its adoption of transactional, power-based international relations. This shift has profound implications for international cooperation, particularly in the fields of development, climate, and global public goods.
The international landscape in mid-2025 is characterized by a retreat from liberal institutionalism, as seen by the U.S. withdrawal from the U.N. Sustainable Development Goals and its adoption of transactional, power-based international relations. This shift has profound implications for international cooperation, particularly in the fields of development, climate, and global public goods.
The international landscape in mid-2025 is characterized by a retreat from liberal institutionalism, as seen by the U.S. withdrawal from the U.N. Sustainable Development Goals and its adoption of transactional, power-based international relations. This shift has profound implications for international cooperation, particularly in the fields of development, climate, and global public goods.