Am 18. Juni 2026 leitete der US-Handelsbeauftragte nach Section 301 des Trade Act von 1974 eine Untersuchung ein, die sich gegen die deutsche Arzneimittelpolitik richtet. Die Untersuchung könnte letztlich zur Verhängung von Zöllen gegen Deutschland führen. Erstmals nutzt die US-Regierung diese rechtlichen Befugnisse, um die Preisgestaltung für Arzneimittel in anderen Ländern in Frage zu stellen. Zwar fällt die Regulierung von Arzneimittelkosten in die nationale Zuständigkeit; Abwehrmaßnahmen gegen Zölle, die die USA erheben, fallen jedoch in die ausschließliche Zuständigkeit der EU und könnten den Einsatz ihres Anti-Zwang-Instruments rechtfertigen. Die Bundesregierung sollte gemeinsam mit der EU und anderen Mitgliedstaaten auf den Versuch, von außen in die nationale Arzneimittelpreisgestaltung einzugreifen, reagieren. Weitere Partnerschaften mit Drittländern könnten dazu beitragen, das transnationale Problem der Arzneimittelpreisgestaltung anzugehen.
Lange galt Nordkorea vor allem als regionales Sicherheitsproblem in Ostasien. Mittlerweile jedoch ist das Regime in Pjöngjang zu einem Akteur geworden, der überregionale Konflikte wie Russlands Krieg gegen die Ukraine aktiv beeinflusst und dessen aggressive Cyberaktivitäten sich unmittelbar auf Europas Sicherheit auswirken. Die europäische Nordkorea-Politik indes orientiert sich vielfach an strategischen Annahmen, die der veränderten Rolle des Landes nicht mehr gerecht werden. Europa muss daher die von Nordkorea ausgehenden Bedrohungen neu bewerten – und seine Antworten darauf entsprechend anpassen. Denn es könnte sich als Fehler mit hohen politischen Kosten erweisen, diese Gefahr zu ignorieren.
Die geopolitischen Dynamiken im Nahen und Mittleren Osten werden unabhängig vom Kriegsverlauf am Persischen Golf fluide bleiben. Nahezu alle regionalen Akteure sichern sich in verschiedenste Richtungen ab – sicherheitspolitisch, aber auch durch ökonomische Anpassungen. Im Vordergrund stehen Planungen für sichere Transportwege zu und aus den arabischen Golfstaaten. Dabei geht es nicht nur um Öl oder Gas, sondern insgesamt um die Sicherheit der Lieferketten und um multimodale Verbindungen oder Konnektivitätskorridore: für Energielieferungen, für andere Rohstoffe sowie Waren, Daten und Menschen. Nicht jeder Plan wird umgesetzt werden. Aber was entsteht oder auf den Weg gebracht wird, verändert die geoökonomische und beeinflusst zumindest die geopolitische Landkarte der Region, kann regionale Integrationsimpulse geben und sich auf die Zusammenarbeit Europas mit den Ländern der Region auswirken.
In July 2025, the European Commission presented its proposal for the EU’s multiannual financial framework (MFF) for 2028 to 2034. Since then, the member states have been seeking consensus within the Council of the EU. Ideally this should lead to agreement among the heads of state or government before the end of 2026. The new MFF is intended to comprehensively modernise the budget and prepare the EU for new tasks and challenges. Making the next MFF more flexible is a key aspect. Both the member states and the European institutions support the aim of making the EU’s spending policies more flexible in order to enable it to act more effectively, particularly in unforeseen situations and crises. However, this plan conflicts with the key strength of the seven-year budget, namely its predictability and plannability. In addition to resolving the traditional disputes between net contributors and net recipients, an agreement will also have to be reached on making the MFF more flexible and associated institutional issues.
Die drastischen Mittelkürzungen im System der Vereinten Nationen (UN) und in der internationalen Zusammenarbeit gefährden auch die Datenbasis der Flucht- und Migrationspolitik. Je nach Bereich unterscheiden sich die Folgen. Bei Migration erodiert vor allem die statistische Infrastruktur: Werden nationale Volkszählungen und Befragungen eingeschränkt und auf internationaler Ebene Kapazitäten für Aufbereitung und Harmonisierung der erhobenen Daten abgebaut, verlieren globale Schätzungen an Aktualität und Detailtiefe. Bei Flucht und Vertreibung treffen die Kürzungen ein überwiegend projektfinanziertes Datenökosystem, in dem schon zuvor grundsätzlicher Reformbedarf bestand. Entscheidend ist deshalb nicht, möglichst viele Datenaktivitäten zu bewahren. Deutschland und die EU sollten statistische Kernfunktionen sichern, nationale und regionale Kapazitäten stärken und die Finanzierung von Datenerhebung enger an Bedarf, staatlicher Eigenverantwortung und institutioneller Abstimmung ausrichten. Denn welche Daten erhalten werden, beeinflusst auch, welche Aspekte von Migration und Vertreibung politisch sichtbar bleiben.
Wie der Konflikt in der Straße von Hormus verdeutlicht, fehlt es westlichen Streitkräften an Fähigkeiten, mobile Abschussvorrichtungen für Anti-Schiffs-Flugkörper und ‑drohnen vor deren Start zu finden und zu bekämpfen. Mit entsprechenden landgestützten Systemen kontrolliert der Iran hauptsächlich den Verkehr durch die Meerenge. Da sich die US-Regierung scheut, mit Bodentruppen dagegen vorzugehen, konzentriert sie sich darauf, zum einen Elemente der iranischen Küstenverteidigung wie Radarstationen zu bombardieren und zum anderen den Schutz von Handelsschiffen zu gewährleisten. Auf diese Weise hat sich die Bedrohung durch landgestützte Anti-Schiffs-Waffen aber nicht abschwächen lassen. Um deren Einsatz zu verhindern – sei es durch Zerstörung oder ihre Androhung –, sind Fähigkeiten auf gegnerischem Boden nötig. Eine Möglichkeit dafür bilden autonome Landsysteme, wie sich im Kampf der Ukraine gegen die russische Vollinvasion beobachten lässt. Nato-Staaten wie Deutschland sollten diese Erfahrungen aufnehmen und autonome Landsysteme stärker in Verfahren zur Bekämpfung gegnerischer Stellungen an Küsten integrieren.
Mit der Entscheidung über ein Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent für 2040 hat die Europäische Union eine zentrale Weichenstellung vorgenommen. Der 2040-Beschluss ist der Auftakt für eine Nachjustierung am Kernbestand klimapolitischer Instrumente. Das von der Kommission schrittweise vorzulegende Maßnahmenpaket dürfte mehr als ein Dutzend Rechtsetzungsvorschläge umfassen, deren endgültige Form von Rat und Europäischem Parlament auszuhandeln ist. Dazu zählt neben den bereits vorgelegten Reforminitiativen für den Emissionshandel (ETS) auch die Anrechnung von Gutschriften aus internationalen Klimaschutzprojekten, die Fortentwicklung der Regulierung von Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) und die Integration der CO2-Entnahme. Zudem bedarf es einer Richtungsentscheidung zur zukünftigen Rolle nationaler Ziele in der europäischen Klimaschutzarchitektur. Mit einem Reduktionsziel von 90 Prozent kann die EU im globalen Vergleich zwar immer noch als Vorreiter gelten, doch der Einbau von Flexibilitäten bei der Zielerreichung sorgt für Unsicherheiten, die die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der EU-Klimapolitik deutlich schwächen. Es ist deshalb wichtig, dass die Kommission zeitnah ihre Detailvorschläge zu internationalen Projektgutschriften und zur Fortschreibung des regulatorischen Gesamtrahmens vorlegt.
In der Straße von Hormus zeigt sich in der Folge des Krieges der USA und Israels gegen den Iran, wie fragil Seewege und wie verwundbar dadurch die globale Welt- und Wirtschaftsordnung sind. Heute bietet sich Akteuren mit dem Willen und der Fähigkeit zum Einsatz von Machtmitteln die Gelegenheit, wichtige Schifffahrtsrouten zu bedrohen und damit politischen Druck auszuüben. Deutschland sollte sich im europäischen Verbund an diese machtpolitische Realität anpassen. Dazu gehören eine strategische Einordnung maritimer Sicherheitspolitik und die enge Zusammenarbeit mit alten und neuen Partnerstaaten zur Verteidigung der internationalen Ordnung.
Noch bevor der Vertragstext bekannt wurde, erklärte US-Präsident Donald Trump, die USA dürften fortan tun, was immer nötig sei, um Grönland zu verteidigen. Zurückhaltender äußerten sich die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und der grönländische Ministerpräsident Jens-Frederik Nielsen: Das Abkommen stärke die gemeinsame Sicherheit in der Arktis und sei »gut für die NATO und für Europa«, erklärte Frederiksen. Der »Deal« erkenne, so Frederiksen weiter, die Souveränität und territoriale Integrität des Königreichs sowie das Recht des grönländischen Volks auf Selbstbestimmung an. »Es nützt uns allen«, sagte Nielsen.
Das Abkommen ergänzt und erweitert das Verteidigungsabkommen von 1951. Es erleichtert die Umsetzung notwendiger Maßnahmen (Art. I). Neben der Pituffik Space Base wollen die USA zwei weitere Militärbasen (»Defense Areas«) auf Grönland errichten (Art. IV). Sie sollen in Narsarsuaq im Süden und in Mestersvig an der Ostküste entstehen, wo bislang dänische Soldaten für die SIRIUS-Schlittenhund-Patrouille stationiert sind. Darüber hinaus dürfen die USA weitere Basen zu errichten, deren Errichtung und Erhaltung so weit wie möglich grönländische Unternehmen übernehmen – ein Zugeständnis von amerikanischer Seite.
All dies hätte von Anfang an auch ohne die Drohung der USA mit einer Annexion Grönlands oder einer Militärintervention verhandelt werden können. Kopenhagen und Nuuk haben allzu große Zugeständnisse und eine Eskalation verhindert, die unter Umständen zu einem Bruch der Nato geführt hätte. Das Abkommen nützt allen Beteiligten, wäre aber einfacher zu erzielen gewesen. Trump hat einen Konflikt beendet, den es ohne ihn nicht gegeben hätte. Zugleich eröffnete es eine Chance für die Zukunft.
Mehr Verantwortung für die VerbündetenDie sogenannte GIUK-Lücke erstreckt sich entlang einer Linie von Grönland über Island bis nach Großbritannien. Dieses Seegebiet bildet den Verbindungskorridor zwischen dem Nordatlantik und dem Europäischen Nordmeer sowie dem Arktischen Ozean. In den operativen Planungen der Nato spielt es eine wichtige Rolle, um russische Aktivitäten einzudämmen. Zuletzt hat ein deutscher Seefernaufklärer P-8A Poseidon bei Northern Viking 2026 den multinationalen Übungsverband der NATO bei der U-Boot-Jagd vor Island unterstützt. Allerdings waren dabei erstmals keine US-Schiffe oder Flugzeuge beteiligt.
Die Trump-Regierung betrachtet den neuen Grönlandvertrag als wichtig für die nationale Verteidigung und das Abwehrsystem Golden Dome, das in der Präambel genannt wird. Das Interesse der Allianz sollte dagegen im Sinne eines stärkeren Engagements in der Arktis (Art. II) darauf gerichtet sein, die Grundlagen für die Bündnisverteidigung zu verbessern. Die Nato kann so das Königreich bei seinen Vertragspflichten (Art. VII) unterstützen und die bislang von den USA getragenen Verpflichtungen übernehmen (»burden shifting«). Dazu eignet sich Mestersvig als Nato-Stützpunkt an der Ostküste. Als Basen für Seefernaufklärer kämen neben Narsarsuaq auch Kangerlussuaq infrage. Dadurch kann die Maritime Sicherheitspartnerschaft mit Dänemark, Kanada und Norwegen ausgebaut und ein neuer Übungsbetrieb zum Zusammenwirken bei der Luftverteidigung mittels F-35-Kampfflugzeugen und Drohnen etabliert werden.
Die USA haben im Vertrag zugestimmt, die Umwelt und die Lebenswelt der grönländischen Bevölkerung zu achten (Art. VI). Sie haben zwar Bewegungsfreiheit zwischen den Basen und freien Zugang (Art. VI), sie dürfen aber keineswegs alles tun, »was immer nötig« ist. Neu ist das explizite Verbot militärischer Aktivitäten (Art. IX) und von Investitionen aus Staaten, die weder der Nato noch der EU angehören (Art. X). Bisher lag die Entscheidung darüber allein im Ermessen der zuständigen Regierungen. Der Vertrag bleibt im Falle der Unabhängigkeit Grönlands vom Königreich gültig, und Grönland soll im Nato-Bündnis bleiben (Art. XI).
Autoritäre und sich autokratisierende Staaten widmen ihrer Diaspora zunehmend Aufmerksamkeit. Die sechs in dieser SWP-Studie untersuchten Fälle zeigen, dass Diasporapolitik immer strategischer und systematischer betrieben wird und auf eine Identifizierung auch postmigrantischer Generationen mit dem Herkunftsstaat zielt. Die Beweggründe staatlicher Diasporapolitik reichen von der Machtsicherung herrschender Eliten oder einer politischen Strömung über wirtschaftliche, regionale und globale Interessen sowie Nation Branding bis hin zur Abwehr politischer Herausforderungen durch Diasporaakteure. Dabei variieren die jeweiligen Schwerpunkte und Instrumente erheblich: Russland begreift Diasporapolitik als Teil seiner Kriegsführung, für China und Indien ist sie eng mit globalen wirtschaftlichen Ambitionen und dem technologischen Wettbewerb verbunden. Der Türkei geht es um postkoloniale Ordnungsvorstellungen und regionale Ansprüche. Für Marokko stehen territoriale Souveränität sowie die Maximierung von Rücküberweisungen und Investitionen im Vordergrund. Eritrea wiederum strebt nach Ertragssteigerungen aus Auslandssteuern zur Stabilisierung des Staatshaushalts. Die Reaktionen der oftmals sehr heterogenen Diaspora fallen nicht immer nach Wunsch aus. Die Politik des Herkunftsstaats kann auf Desinteresse oder gar Widerstand stoßen und Spannungen in der jeweiligen Diaspora begünstigen. Für Deutschland eröffnet Diasporapolitik einerseits Chancen: außen- und entwicklungspolitisch, teilweise auch mit Blick auf Integration und soziale Mobilität. Andererseits ist sie mit Herausforderungen verbunden, insbesondere hinsichtlich transnationaler Repression. Im Umgang mit Diasporapolitik und ihren Auswirkungen sollte Deutschland sich vorrangig an Rechtsstaatlichkeit orientieren. Eine effektive Nutzung der Chancen setzt überdies ein genaues Verständnis der Motivation, Instrumente und Grenzen dieser Politik voraus. Pauschalisierende und ausgrenzende Diskurse gegenüber Diasporagruppen können hingegen destruktiven Strategien von Drittstaaten das Feld bereiten.