The war in Iran has led to kerosene prices roughly doubling and forced airlines to cancel thousands of flights. Some voices from the industry have used the crisis to call for climate policies to be relaxed. However, this misreads what the crisis actually demonstrates: Costs are being driven not by too much climate policy, but by dependence on fossil energy itself. In 2026/27 the European Union (EU) will decide whether to end the “stop the clock” exemption that has shielded international flights from the Emissions Trading System (ETS) since 2013 and extend the ETS to all departures from the European Economic Area, or whether such flights will continue to be covered by international offsetting mechanisms. The decision will have implications well beyond aviation: for the EU’s 2040 climate target, the demand for durable CO2 removal, and the credibility of European climate policy more broadly.
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Démographie et frontières : des populations sous contrôleEn Asie-Pacifique, la variable démographique est un révélateur des logiques de pouvoir qui structurent la région. Pour la quatrième année consécutive, la Chine perd des habitants, le pays enregistrant moins de naissances que de décès. Les mesures natalistes adoptées depuis 2021, loin d’inverser la tendance, dessinent surtout un retour aux pressions exercées sur les femmes, nouvelles pourvoyeuses désignées d’une démographie que le Parti communiste ne parvient plus à ordonner, menaçant le contrat social sur lequel repose sa légitimité : la prospérité économique contre le monopole politique (Isabelle Attané).
Désormais pays le plus peuplé de la planète, l’Inde achève sa transition démographique plus tôt que prévu, avec un taux de fécondité déjà sous le seuil de remplacement dans vingt-trois États sur vingt-huit. Le dividende démographique dont Narendra Modi fait un argument de puissance globale – le « Viksit Bharat » pour 2047 – commence à se réduire, laissant entrevoir la fin de décennies de progrès économiques. Avec un système de santé incapable d’absorber le vieillissement, ce sont encore les femmes et les jeunes qui supportent d’abord le poids des arbitrages gouvernementaux (Olivier Da Lage).
En Asie du Sud-Est, la démographie n’est pas seulement une affaire de natalité : elle est aussi un outil d’aménagement territorial stratégique. La réactivation des contentieux frontaliers – illustrée par le conflit armé de 2025 entre le Cambodge et la Thaïlande – révèle combien les marges restent des espaces où les États font peser sur les minorités ethniques le poids de leurs ambitions nationales. Les Rohingyas au Myanmar, les populations montagnardes et autochtones de Thaïlande et du Viêtnam sont autant de populations « périphériques » dont les logiques étatiques usent comme variables d’ajustement (Christine Cabasset).
Agendas autoritaires et nouveaux instruments de contrôleSi les régimes autoritaires ont toujours gouverné les corps et les espaces, la technologie a démultiplié leur capacité à le faire. Entre présence militaire, camps de rééducation, sinisation forcée et pratiques culturelles, l’arsenal déployé par Pékin dans ses marges septentrionales – Tibet, Xinjiang, Mongolie intérieure, Ningxia – relève d’une stratégie de transformation de la société, qui associe des logiques de contrôle territorial à des dispositifs de surveillance déployés à une échelle sans précédent (Emmanuel Lincot).
Plus subtil, le redécoupage électoral que prépare New Delhi en vue des élections législatives de 2029, théoriquement justifié par la nécessité démocratique d’ajuster la représentation à l’évolution de la population, risque, en pratique, de bénéficier aux bastions du Bharatiya Janata Party (BJP) dans l’Hindi Belt du nord, au détriment des États du sud, plus riches, plus développés et plus réfractaires au parti au pouvoir. Derrière l’arithmétique électorale se profile une opération de consolidation du régime nationaliste, qui menace l’équilibre fédéral autant que l’indépendance de la commission électorale (Guillaume Delacroix).
Singapour explore quant à elle une voie délibérément présentée comme alternative : la Smart Nation. La cité-État a construit une gouvernance numérique intégrée qui lui vaut des classements élogieux en matière de compétitivité digitale et d’e-gouvernement. Si ce modèle constitue une réponse réelle aux contraintes du surpeuplement, du vieillissement de la population et la vulnérabilité climatique, il soulève aussi des questions profondes sur le déficit démocratique, la concentration des données et l’érosion des droits civiques dans un régime qui gouverne depuis 1959 (Éric Frécon).
Pyongyang, enfin, présente une tout autre échelle. L’architecture monumentale y fait corps avec la propagande dynastique : des larges avenues aux procédures d’attribution des logements, chaque élément de l’espace urbain participe d’un dispositif de contrôle social où l’individu doit s’adapter à la ville, et non l’inverse (Marianne Peron-Doise).
Des populations en mouvement : Gen Z et luttes par le basEn réponse aux logiques d’extraction et de contrôle, des formes de contestation organisées parviennent à émerger. La génération Z (Gen Z) a infirmé le présupposé d’une jeunesse apolitique. Du mouvement « Aragalaya » au Sri Lanka aux mobilisations au Bangladesh, en Indonésie, au Népal et à Madagascar, se dessine une dynamique régionale de contestation dont la force tient à l’horizontalité, à la digitalisation et à la capacité à inventer de nouveaux répertoires d’action.
Dans le cas du Népal, les réseaux sociaux ont transformé une révolte en véritable exercice démocratique, reconfigurant depuis l’intérieur les structures du pouvoir (Cynthia Petrigh et Pramod Jaiswal). À Madagascar, l’intelligence territoriale citoyenne – soit la production et le partage de savoirs locaux mobilisés à des fins d’action collective – a permis à une jeunesse organisée de révéler les limites des cadres étatiques de souveraineté et d’inventer une forme d’utopie concrète transnationale (Jérôme Vellayoudom).
Dérèglements climatiques et épuisement des modèles de développement extractivisteAinsi s’observe une forme de continuum : permanence – et sophistication croissante – des stratégies étatiques de contrôle des populations et des territoires ; irruption de contestations citoyennes inédites ; défis de résilience que posent, conjointement, les dérèglements climatiques et l’épuisement des modèles de développement extractiviste.
Face aux ravages de l’extractivisme, les communautés indonésiennes ne demeurent pas passives. Leurs contestations, même lorsqu’elles peinent à infléchir structurellement le modèle dominant, interrogent les conditions politiques, sociales et écologiques de la durabilité (Coline Laroche). Pour autant, ces mobilisations ne sont pas sans risques. Les réponses étatiques peuvent se durcir, le nationalisme progresser, la violence politique resurgir.
Elles attestent néanmoins qu’une autre relation entre citoyens et pouvoirs politiques peut s’écrire en Asie-Pacifique, et de l’idée que gouverner n’est pas dominer un espace, mais en assumer la charge avec celles et ceux qui l’habitent. Proclamant que « le Pacifique n’est pas un théâtre mais un sujet politique », le président de la Polynésie française, Moetai Brotherson, pose quant à lui une exigence de souveraineté écologique.
L’article Pouvoirs en Asie-Pacifique : territoires et populations, contrôles et résistances est apparu en premier sur IRIS.
La Coupe du monde 2026 s’est achevée par une victoire de l’Espagne sur l’Argentine. Cette édition aura surtout été marquée par l’omniprésence du pouvoir politique, de la puissance et de l’argent. Jamais la FIFA n’avait semblé aussi docile face au pouvoir. Donald Trump, descendu sur la pelouse pour remettre le trophée, a symbolisé cette mainmise : un spectacle plus proche du Super Bowl que du football, avec des pauses publicitaires déguisées en pauses « fraîcheur » et une mi-temps allongée à 30 minutes.
Les décisions arbitraires se sont multipliées : exclusion d’un arbitre somalien, interdiction de certaines délégations de supporters, ou encore l’obligation pour l’équipe d’Iran de jouer aux États-Unis sans y dormir, ajoutant une fatigue inutile aux joueurs. Donald Trump, qui n’aime pas le football mais adore les caméras, a utilisé l’événement pour afficher son pouvoir, au mépris de la crédibilité de la compétition. De plus, il est également intervenu pour éviter la suspension de l’attaquant américain, Folarin Balogun, rappelant les pires précédents du football, comme en 1934 sous Mussolini ou en 1982 avec le frère de l’émir du Koweït.
Cette Coupe du monde a aussi marqué une avancée avec l’ouverture à 48 équipes, offrant une visibilité à des petites sélections et confirmant l’universalité du football. Mais cette expansion, si elle a permis plus de matchs et plus de revenus, n’a pas suffi à masquer les dérives : une FIFA aux ordres, un Infantino prêt à tout pour plaire à Trump, et des fédérations pauvres séduites par une redistribution inégale des richesses.
Face à cette dérive, l’UEFA commence à s’agiter, tandis que le Conseil de l’Europe met en garde contre l’emprise croissante de l’argent et du pouvoir sur le sport. La prochaine édition, coorganisée par le Maroc, l’Espagne et le Portugal, devra-t-elle subir les mêmes ingérences ? Ou saura-t-elle préserver l’intégrité du football, loin des calculs politiques et financiers ?
L’article Trump et Infantino : Jusqu’au bout de la honte est apparu en premier sur IRIS.
Bonn, 20. Juli 2026. Ein Jahr nach dem Klimaspruch des Internationalen Gerichtshofs – rechtlich eindeutig, doch politisch umstritten – sollte die Advisory Opinion ein Instrument der internationalen Klimadiplomatie sein, nicht deren Ersatz.
Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bemerkenswertes Gutachten zu den „Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Klimawandels“ ab. In dieser sogenannten Advisory Opinion (AO) stellte das oberste Weltgericht fest, dass Staaten ihr Möglichstes tun müssen, um das Klimasystem zu schützen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit und Regulierung privater Akteure, die Treibhausgasemissionen verursachen – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC und des Pariser Abkommens sind. Die Autorität der AO wurde am 20. Mai 2026 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) noch zusätzlich unterstrichen.
Dennoch reicht der Einfluss der AO bislang kaum über die Kreise von Jurist*innen und Klimaaktivist*innen hinaus, zumal Klimapolitik gegenwärtig vielerorts zurückgedrängt wird. Das ist kurzsichtig. Multilaterale Institutionen sind umso mehr gefragt, wenn globale Zusammenarbeit von geopolitischen Faktoren überlagert wird. Für die Bewältigung des Klimawandels bleibt internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Die klare Stellungnahme des IGH sollte dem Nachdruck verleihen und internationale Klimakooperation stärken, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.
Da die Reaktionen auf das Gutachten weltweit unterschiedlich ausfallen, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Dies gilt besonders entlang der Nord-Süd-Konfliktlinie, die die internationale Klimapolitik prägt. Viele Industrieländer begrüßten vor allem, dass der IGH die Notwendigkeit zur Ambitionssteigerung im globalen Klimaschutz betont und die Sorgfaltspflicht stärkt. Viele Entwicklungsländer bewerteten die AO vor einem breiteren Hintergrund, der Entwicklung, Gerechtigkeit und historische Verantwortung umfasst. So stellte sich für viele afrikanische Staaten nie die Frage, ob Klimaschutzmaßnahmen notwendig sind, sondern wie sie mit Industrialisierung und Armutsbekämpfung vereinbar sind. Eine binäre Gegenüberstellung von klimapolitischen Vorreitern und Nachzüglern wird dem nicht gerecht.
Die Stellungnahmen einzelner IGH-Richter spiegeln dieses Spannungsfeld wider. So argumentierten einige, der Gerichtshof habe eine historische Chance verpasst, indem er abstrakten rechtlichen Grundsätzen den Vorrang vor der eigentlichen Kernfrage eingeräumt habe: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Staaten, deren Handlungen überproportional zum Klimawandel beigetragen haben, und für kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder, die den schwersten Schaden erleiden? Andere Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich unzureichend mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) auseinandergesetzt und diesen weitgehend als Gerechtigkeitsfrage behandelt, statt konkrete Maßnahmen wie Schuldenerlass, Technologietransfer oder Klimareparationen zu erwägen. Dies ist wichtig, weil Klimapolitik eng mit Handels- und Finanzfragen verzahnt ist, die den souveränen Gestaltungsspielraum der Entwicklungsländer einschränken können. Kritische Stimmen warnen daher vor einer Abkehr vom CBDR-RC-Prinzip hin zu einer „gemeinsamen, aber verlagerten Verantwortung“, deren Last primär denjenigen aufgebürdet wird, die am wenigsten verantwortlich sind.
Ungeachtet dieser Differenzen betont das Gericht in bemerkenswertem und eindeutigem Konsens die Verpflichtung zum Klimaschutz. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln politische Fragen der Umsetzung wider, die nach wie vor umstritten sind. Hierin zeigt sich auch, dass Entwicklungsländer nicht mehr nur Gegenstand des Klimavölkerrechts sind, sondern dieses zunehmend mitgestalten. Eine Kampagne von Jugendlichen aus dem Pazifikraum und die diplomatische Initiative Vanuatus brachten das IGH-Verfahren in Gang; afrikanische, pazifische und lateinamerikanische Staaten prägten dessen Verlauf sowie die entstehende Rechtslandschaft zu Klimastreitsachen. In einer sich verändernden globalen Ordnung dürfte diese Gestaltungsmacht absehbar weiter zunehmen.
Für die Praxis internationaler Klimakooperation bedeutet dies, dass das IGH-Gutachten nicht als Ersatz für Klimadiplomatie, sondern als wegweisende Ergänzung ihres Instrumentariums verstanden werden sollte: Rechtsprechung und Diplomatie wirken besser als sinnvolle Ergänzungen denn als konkurrierende Alternativen. Je klarer das Recht, desto dringlicher fällt die anspruchsvollere Aufgabe der politischen Umsetzung den Staaten selbst zu.
Drei Schritte könnten dabei helfen. Erstens sollten die Industrieländer die Sondervoten der Richter ebenso ernst nehmen wie das Haupturteil. Das heißt, die berechtigten Bedenken der Entwicklungsländer als legitim statt als hinderlich zu betrachten. Zweitens sollten die Regierungen die Botschaften des IGH nutzen, um die internationale Klimadiplomatie zu beleben und Klimakooperation voranzutreiben. Drittens sollte die neu ins Leben gerufene Nord-Süd-Kommission unter dem Ko-Vorsitz des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla sich dezidiert der AO annehmen. Dann könnte die hochrangige Kommission dazu beitragen, diese zu einem Instrument des Nord-Süd-Dialogs zu machen und ein Gegengewicht zu einem geopolitischen Diskurs schaffen, der Klimapolitik in den Hintergrund drückt. Wird das IGH-Gutachten also ganzheitlich betrachtet und ernst genommen, kann es zu einem Impulsgeber werden. Allerdings nur, wenn Staaten und Regierungen, nicht nur Richter, sich dies trotz machtpolitischer Widerstände zu eigen machen.
Steffen Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsabteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).
Kennedy Mbeva ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge und Mitvorsitzender der Taskforce „Climate Governance“ des internationalen Earth System Governance (ESG)-Projekts. Er ist Hauptautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Reuben Makomere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der University of Tasmania (UTAS) in Hobart, Australien, und assoziierter Forscher am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge. Er ist Mitautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Bonn, 20. Juli 2026. Ein Jahr nach dem Klimaspruch des Internationalen Gerichtshofs – rechtlich eindeutig, doch politisch umstritten – sollte die Advisory Opinion ein Instrument der internationalen Klimadiplomatie sein, nicht deren Ersatz.
Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bemerkenswertes Gutachten zu den „Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Klimawandels“ ab. In dieser sogenannten Advisory Opinion (AO) stellte das oberste Weltgericht fest, dass Staaten ihr Möglichstes tun müssen, um das Klimasystem zu schützen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit und Regulierung privater Akteure, die Treibhausgasemissionen verursachen – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC und des Pariser Abkommens sind. Die Autorität der AO wurde am 20. Mai 2026 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) noch zusätzlich unterstrichen.
Dennoch reicht der Einfluss der AO bislang kaum über die Kreise von Jurist*innen und Klimaaktivist*innen hinaus, zumal Klimapolitik gegenwärtig vielerorts zurückgedrängt wird. Das ist kurzsichtig. Multilaterale Institutionen sind umso mehr gefragt, wenn globale Zusammenarbeit von geopolitischen Faktoren überlagert wird. Für die Bewältigung des Klimawandels bleibt internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Die klare Stellungnahme des IGH sollte dem Nachdruck verleihen und internationale Klimakooperation stärken, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.
Da die Reaktionen auf das Gutachten weltweit unterschiedlich ausfallen, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Dies gilt besonders entlang der Nord-Süd-Konfliktlinie, die die internationale Klimapolitik prägt. Viele Industrieländer begrüßten vor allem, dass der IGH die Notwendigkeit zur Ambitionssteigerung im globalen Klimaschutz betont und die Sorgfaltspflicht stärkt. Viele Entwicklungsländer bewerteten die AO vor einem breiteren Hintergrund, der Entwicklung, Gerechtigkeit und historische Verantwortung umfasst. So stellte sich für viele afrikanische Staaten nie die Frage, ob Klimaschutzmaßnahmen notwendig sind, sondern wie sie mit Industrialisierung und Armutsbekämpfung vereinbar sind. Eine binäre Gegenüberstellung von klimapolitischen Vorreitern und Nachzüglern wird dem nicht gerecht.
Die Stellungnahmen einzelner IGH-Richter spiegeln dieses Spannungsfeld wider. So argumentierten einige, der Gerichtshof habe eine historische Chance verpasst, indem er abstrakten rechtlichen Grundsätzen den Vorrang vor der eigentlichen Kernfrage eingeräumt habe: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Staaten, deren Handlungen überproportional zum Klimawandel beigetragen haben, und für kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder, die den schwersten Schaden erleiden? Andere Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich unzureichend mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) auseinandergesetzt und diesen weitgehend als Gerechtigkeitsfrage behandelt, statt konkrete Maßnahmen wie Schuldenerlass, Technologietransfer oder Klimareparationen zu erwägen. Dies ist wichtig, weil Klimapolitik eng mit Handels- und Finanzfragen verzahnt ist, die den souveränen Gestaltungsspielraum der Entwicklungsländer einschränken können. Kritische Stimmen warnen daher vor einer Abkehr vom CBDR-RC-Prinzip hin zu einer „gemeinsamen, aber verlagerten Verantwortung“, deren Last primär denjenigen aufgebürdet wird, die am wenigsten verantwortlich sind.
Ungeachtet dieser Differenzen betont das Gericht in bemerkenswertem und eindeutigem Konsens die Verpflichtung zum Klimaschutz. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln politische Fragen der Umsetzung wider, die nach wie vor umstritten sind. Hierin zeigt sich auch, dass Entwicklungsländer nicht mehr nur Gegenstand des Klimavölkerrechts sind, sondern dieses zunehmend mitgestalten. Eine Kampagne von Jugendlichen aus dem Pazifikraum und die diplomatische Initiative Vanuatus brachten das IGH-Verfahren in Gang; afrikanische, pazifische und lateinamerikanische Staaten prägten dessen Verlauf sowie die entstehende Rechtslandschaft zu Klimastreitsachen. In einer sich verändernden globalen Ordnung dürfte diese Gestaltungsmacht absehbar weiter zunehmen.
Für die Praxis internationaler Klimakooperation bedeutet dies, dass das IGH-Gutachten nicht als Ersatz für Klimadiplomatie, sondern als wegweisende Ergänzung ihres Instrumentariums verstanden werden sollte: Rechtsprechung und Diplomatie wirken besser als sinnvolle Ergänzungen denn als konkurrierende Alternativen. Je klarer das Recht, desto dringlicher fällt die anspruchsvollere Aufgabe der politischen Umsetzung den Staaten selbst zu.
Drei Schritte könnten dabei helfen. Erstens sollten die Industrieländer die Sondervoten der Richter ebenso ernst nehmen wie das Haupturteil. Das heißt, die berechtigten Bedenken der Entwicklungsländer als legitim statt als hinderlich zu betrachten. Zweitens sollten die Regierungen die Botschaften des IGH nutzen, um die internationale Klimadiplomatie zu beleben und Klimakooperation voranzutreiben. Drittens sollte die neu ins Leben gerufene Nord-Süd-Kommission unter dem Ko-Vorsitz des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla sich dezidiert der AO annehmen. Dann könnte die hochrangige Kommission dazu beitragen, diese zu einem Instrument des Nord-Süd-Dialogs zu machen und ein Gegengewicht zu einem geopolitischen Diskurs schaffen, der Klimapolitik in den Hintergrund drückt. Wird das IGH-Gutachten also ganzheitlich betrachtet und ernst genommen, kann es zu einem Impulsgeber werden. Allerdings nur, wenn Staaten und Regierungen, nicht nur Richter, sich dies trotz machtpolitischer Widerstände zu eigen machen.
Steffen Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsabteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).
Kennedy Mbeva ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge und Mitvorsitzender der Taskforce „Climate Governance“ des internationalen Earth System Governance (ESG)-Projekts. Er ist Hauptautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Reuben Makomere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der University of Tasmania (UTAS) in Hobart, Australien, und assoziierter Forscher am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge. Er ist Mitautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Bonn, 20. Juli 2026. Ein Jahr nach dem Klimaspruch des Internationalen Gerichtshofs – rechtlich eindeutig, doch politisch umstritten – sollte die Advisory Opinion ein Instrument der internationalen Klimadiplomatie sein, nicht deren Ersatz.
Am 23. Juli 2025 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bemerkenswertes Gutachten zu den „Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Klimawandels“ ab. In dieser sogenannten Advisory Opinion (AO) stellte das oberste Weltgericht fest, dass Staaten ihr Möglichstes tun müssen, um das Klimasystem zu schützen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit und Regulierung privater Akteure, die Treibhausgasemissionen verursachen – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC und des Pariser Abkommens sind. Die Autorität der AO wurde am 20. Mai 2026 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung (UNGA) noch zusätzlich unterstrichen.
Dennoch reicht der Einfluss der AO bislang kaum über die Kreise von Jurist*innen und Klimaaktivist*innen hinaus, zumal Klimapolitik gegenwärtig vielerorts zurückgedrängt wird. Das ist kurzsichtig. Multilaterale Institutionen sind umso mehr gefragt, wenn globale Zusammenarbeit von geopolitischen Faktoren überlagert wird. Für die Bewältigung des Klimawandels bleibt internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Die klare Stellungnahme des IGH sollte dem Nachdruck verleihen und internationale Klimakooperation stärken, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.
Da die Reaktionen auf das Gutachten weltweit unterschiedlich ausfallen, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Dies gilt besonders entlang der Nord-Süd-Konfliktlinie, die die internationale Klimapolitik prägt. Viele Industrieländer begrüßten vor allem, dass der IGH die Notwendigkeit zur Ambitionssteigerung im globalen Klimaschutz betont und die Sorgfaltspflicht stärkt. Viele Entwicklungsländer bewerteten die AO vor einem breiteren Hintergrund, der Entwicklung, Gerechtigkeit und historische Verantwortung umfasst. So stellte sich für viele afrikanische Staaten nie die Frage, ob Klimaschutzmaßnahmen notwendig sind, sondern wie sie mit Industrialisierung und Armutsbekämpfung vereinbar sind. Eine binäre Gegenüberstellung von klimapolitischen Vorreitern und Nachzüglern wird dem nicht gerecht.
Die Stellungnahmen einzelner IGH-Richter spiegeln dieses Spannungsfeld wider. So argumentierten einige, der Gerichtshof habe eine historische Chance verpasst, indem er abstrakten rechtlichen Grundsätzen den Vorrang vor der eigentlichen Kernfrage eingeräumt habe: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Staaten, deren Handlungen überproportional zum Klimawandel beigetragen haben, und für kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder, die den schwersten Schaden erleiden? Andere Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich unzureichend mit dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) auseinandergesetzt und diesen weitgehend als Gerechtigkeitsfrage behandelt, statt konkrete Maßnahmen wie Schuldenerlass, Technologietransfer oder Klimareparationen zu erwägen. Dies ist wichtig, weil Klimapolitik eng mit Handels- und Finanzfragen verzahnt ist, die den souveränen Gestaltungsspielraum der Entwicklungsländer einschränken können. Kritische Stimmen warnen daher vor einer Abkehr vom CBDR-RC-Prinzip hin zu einer „gemeinsamen, aber verlagerten Verantwortung“, deren Last primär denjenigen aufgebürdet wird, die am wenigsten verantwortlich sind.
Ungeachtet dieser Differenzen betont das Gericht in bemerkenswertem und eindeutigem Konsens die Verpflichtung zum Klimaschutz. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln politische Fragen der Umsetzung wider, die nach wie vor umstritten sind. Hierin zeigt sich auch, dass Entwicklungsländer nicht mehr nur Gegenstand des Klimavölkerrechts sind, sondern dieses zunehmend mitgestalten. Eine Kampagne von Jugendlichen aus dem Pazifikraum und die diplomatische Initiative Vanuatus brachten das IGH-Verfahren in Gang; afrikanische, pazifische und lateinamerikanische Staaten prägten dessen Verlauf sowie die entstehende Rechtslandschaft zu Klimastreitsachen. In einer sich verändernden globalen Ordnung dürfte diese Gestaltungsmacht absehbar weiter zunehmen.
Für die Praxis internationaler Klimakooperation bedeutet dies, dass das IGH-Gutachten nicht als Ersatz für Klimadiplomatie, sondern als wegweisende Ergänzung ihres Instrumentariums verstanden werden sollte: Rechtsprechung und Diplomatie wirken besser als sinnvolle Ergänzungen denn als konkurrierende Alternativen. Je klarer das Recht, desto dringlicher fällt die anspruchsvollere Aufgabe der politischen Umsetzung den Staaten selbst zu.
Drei Schritte könnten dabei helfen. Erstens sollten die Industrieländer die Sondervoten der Richter ebenso ernst nehmen wie das Haupturteil. Das heißt, die berechtigten Bedenken der Entwicklungsländer als legitim statt als hinderlich zu betrachten. Zweitens sollten die Regierungen die Botschaften des IGH nutzen, um die internationale Klimadiplomatie zu beleben und Klimakooperation voranzutreiben. Drittens sollte die neu ins Leben gerufene Nord-Süd-Kommission unter dem Ko-Vorsitz des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla sich dezidiert der AO annehmen. Dann könnte die hochrangige Kommission dazu beitragen, diese zu einem Instrument des Nord-Süd-Dialogs zu machen und ein Gegengewicht zu einem geopolitischen Diskurs schaffen, der Klimapolitik in den Hintergrund drückt. Wird das IGH-Gutachten also ganzheitlich betrachtet und ernst genommen, kann es zu einem Impulsgeber werden. Allerdings nur, wenn Staaten und Regierungen, nicht nur Richter, sich dies trotz machtpolitischer Widerstände zu eigen machen.
Steffen Bauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsabteilung „Umwelt-Governance“ des German Institute of Development and Sustainability (IDOS).
Kennedy Mbeva ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge und Mitvorsitzender der Taskforce „Climate Governance“ des internationalen Earth System Governance (ESG)-Projekts. Er ist Hauptautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Reuben Makomere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der University of Tasmania (UTAS) in Hobart, Australien, und assoziierter Forscher am Centre for the Study of Existential Risk (CSER) der University of Cambridge. Er ist Mitautor des Buches „Africa’s Right to Development in a Climate-Constrained World“.
Verstärkt durch Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), leiden viele Niedrig- und Mitteleinkommensländer aktuell unter großer Finanznot. Höhere Eigeneinnahmen sind vor diesem Hintergrund für die meisten Länder ein erstrebenswertes Ziel. Auch im internationalen entwicklungspolitischen Diskurs nimmt die Stärkung von Eigeneinnahmen mehr Raum ein – und zwar über das gesamte politische Spektrum hinweg. Für die einen soll sie die Entscheidungsspielräume der jeweiligen Regierungen erweitern und die Entwicklungsorientierung öffentlichen Handelns stärken, für die anderen die Industrieländer des sog. globalen Nordens von Transferleistungen entlasten und die "Sucht“ der Empfängerländer nach EZ-Zahlungen beenden. Aber welche Möglichkeiten stehen Niedrig- und Mitteleinkommensländern überhaupt offen, mehr Eigeneinnahmen zu erzielen? Der vorliegende Policy Brief zeigt, dass besonders die Besteuerung von Privateinkommen und Grundbesitz Chancen auf Mehreinnahmen eröffnen könnte. Ein bedeutendes Feld ist zudem die Rationalisierung von Steuervergünstigungen, die häufig substanzielle Mindereinnahmen verursachen, ohne dass ein entsprechender Nutzen erkennbar wäre. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, den systemischen – und eminent politischen – Charakter von Steuerreformen zu erkennen. Jenseits der technischen und administrativen Machbarkeit muss immer auch die politische Umsetzbarkeit von Reformen berücksichtigt werden. Darum sind kurzfristige Steuererhöhungen – etwa durch höhere Verbrauchssteuern oder Zölle – für sich genommen oft wenig nachhaltig. Vielmehr geht es darum, den sog. „Fiskalvertrag“ zwischen Steuerzahler*innen und Staat auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, bei der auch bessere öffentliche Leistungen eine Rolle spielen. Es ist daher nicht ohne weiteres möglich, eine Einnahmenart – EZ – durch die andere – Steuern – zu ersetzen. Das wird von den Befürwortern von EZ-Kürzungen gerne unterschlagen. Bei der Umstellung muss EZ weiterhin und trotz insgesamt sinkender Mittel Beiträge leisten. Internationale Akteure, darunter auch die Bundesregierung und die EU, können Partnerregierungen in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie tun das schon heute, etwa durch die Förderung der Addis Tax Initiative (ATI). Deutschland und die EU sollten darüber hinaus entschlossen dazu beitragen, multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit zu stärken. Dies gilt vor allem für die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN) für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen, die derzeit ausgehandelt wird.
Verstärkt durch Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), leiden viele Niedrig- und Mitteleinkommensländer aktuell unter großer Finanznot. Höhere Eigeneinnahmen sind vor diesem Hintergrund für die meisten Länder ein erstrebenswertes Ziel. Auch im internationalen entwicklungspolitischen Diskurs nimmt die Stärkung von Eigeneinnahmen mehr Raum ein – und zwar über das gesamte politische Spektrum hinweg. Für die einen soll sie die Entscheidungsspielräume der jeweiligen Regierungen erweitern und die Entwicklungsorientierung öffentlichen Handelns stärken, für die anderen die Industrieländer des sog. globalen Nordens von Transferleistungen entlasten und die "Sucht“ der Empfängerländer nach EZ-Zahlungen beenden. Aber welche Möglichkeiten stehen Niedrig- und Mitteleinkommensländern überhaupt offen, mehr Eigeneinnahmen zu erzielen? Der vorliegende Policy Brief zeigt, dass besonders die Besteuerung von Privateinkommen und Grundbesitz Chancen auf Mehreinnahmen eröffnen könnte. Ein bedeutendes Feld ist zudem die Rationalisierung von Steuervergünstigungen, die häufig substanzielle Mindereinnahmen verursachen, ohne dass ein entsprechender Nutzen erkennbar wäre. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, den systemischen – und eminent politischen – Charakter von Steuerreformen zu erkennen. Jenseits der technischen und administrativen Machbarkeit muss immer auch die politische Umsetzbarkeit von Reformen berücksichtigt werden. Darum sind kurzfristige Steuererhöhungen – etwa durch höhere Verbrauchssteuern oder Zölle – für sich genommen oft wenig nachhaltig. Vielmehr geht es darum, den sog. „Fiskalvertrag“ zwischen Steuerzahler*innen und Staat auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, bei der auch bessere öffentliche Leistungen eine Rolle spielen. Es ist daher nicht ohne weiteres möglich, eine Einnahmenart – EZ – durch die andere – Steuern – zu ersetzen. Das wird von den Befürwortern von EZ-Kürzungen gerne unterschlagen. Bei der Umstellung muss EZ weiterhin und trotz insgesamt sinkender Mittel Beiträge leisten. Internationale Akteure, darunter auch die Bundesregierung und die EU, können Partnerregierungen in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie tun das schon heute, etwa durch die Förderung der Addis Tax Initiative (ATI). Deutschland und die EU sollten darüber hinaus entschlossen dazu beitragen, multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit zu stärken. Dies gilt vor allem für die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN) für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen, die derzeit ausgehandelt wird.
Verstärkt durch Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), leiden viele Niedrig- und Mitteleinkommensländer aktuell unter großer Finanznot. Höhere Eigeneinnahmen sind vor diesem Hintergrund für die meisten Länder ein erstrebenswertes Ziel. Auch im internationalen entwicklungspolitischen Diskurs nimmt die Stärkung von Eigeneinnahmen mehr Raum ein – und zwar über das gesamte politische Spektrum hinweg. Für die einen soll sie die Entscheidungsspielräume der jeweiligen Regierungen erweitern und die Entwicklungsorientierung öffentlichen Handelns stärken, für die anderen die Industrieländer des sog. globalen Nordens von Transferleistungen entlasten und die "Sucht“ der Empfängerländer nach EZ-Zahlungen beenden. Aber welche Möglichkeiten stehen Niedrig- und Mitteleinkommensländern überhaupt offen, mehr Eigeneinnahmen zu erzielen? Der vorliegende Policy Brief zeigt, dass besonders die Besteuerung von Privateinkommen und Grundbesitz Chancen auf Mehreinnahmen eröffnen könnte. Ein bedeutendes Feld ist zudem die Rationalisierung von Steuervergünstigungen, die häufig substanzielle Mindereinnahmen verursachen, ohne dass ein entsprechender Nutzen erkennbar wäre. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, den systemischen – und eminent politischen – Charakter von Steuerreformen zu erkennen. Jenseits der technischen und administrativen Machbarkeit muss immer auch die politische Umsetzbarkeit von Reformen berücksichtigt werden. Darum sind kurzfristige Steuererhöhungen – etwa durch höhere Verbrauchssteuern oder Zölle – für sich genommen oft wenig nachhaltig. Vielmehr geht es darum, den sog. „Fiskalvertrag“ zwischen Steuerzahler*innen und Staat auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, bei der auch bessere öffentliche Leistungen eine Rolle spielen. Es ist daher nicht ohne weiteres möglich, eine Einnahmenart – EZ – durch die andere – Steuern – zu ersetzen. Das wird von den Befürwortern von EZ-Kürzungen gerne unterschlagen. Bei der Umstellung muss EZ weiterhin und trotz insgesamt sinkender Mittel Beiträge leisten. Internationale Akteure, darunter auch die Bundesregierung und die EU, können Partnerregierungen in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie tun das schon heute, etwa durch die Förderung der Addis Tax Initiative (ATI). Deutschland und die EU sollten darüber hinaus entschlossen dazu beitragen, multilaterale Ansätze der Zusammenarbeit zu stärken. Dies gilt vor allem für die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN) für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen, die derzeit ausgehandelt wird.
Depuis le déclenchement de la guerre le 15 avril 2023 entre les Forces armées soudanaises (Sudanese Armed Forces, SAF) du général Abdel Fattah al-Burhan et les Forces de soutien rapide (Rapid Support Forces, RSF) dirigées par Mohamed Hamdan Dagalo, dit « Hemedti », le Soudan est devenu l’épicentre de l’une des crises sécuritaires et humanitaires les plus graves du XXIe siècle. En un peu plus de trois ans, le conflit a provoqué l’effondrement de larges pans de l’appareil étatique, déplacé plus de quatorze millions de personnes, dont près de quatre millions de réfugiés dans les pays voisins, et placé plus de trente millions d’habitants en situation de dépendance à l’aide humanitaire, soit près des deux tiers de la population soudanaise.
Pourtant, réduire cette guerre à une catastrophe humanitaire ou à une lutte de pouvoir entre deux appareils militaires constituerait une lecture incomplète. En raison de sa position géographique, à la jonction de la vallée du Nil, de la Corne de l’Afrique, de la mer Rouge et de l’espace sahélo-saharien, le Soudan occupe une fonction stratégique dont les effets dépassent largement son territoire national. La guerre accélère ainsi des recompositions régionales qui concernent directement la Libye, le Tchad, l’Égypte ainsi que l’ensemble du Sahara central.
Cette note défend l’hypothèse selon laquelle le conflit soudanais agit moins comme une rupture que comme un accélérateur de dynamiques géopolitiques préexistantes. En s’appuyant sur une approche comparative entre les trajectoires soudanaise et libyenne, elle montre comment les espaces reliant le Darfour, Kufra et le Fezzan deviennent progressivement un continuum stratégique marqué par la circulation des groupes armés, l’intensification des économies de guerre, la recomposition des routes migratoires et l’affaiblissement des souverainetés étatiques.
L’analyse met également en évidence que les crises soudanaise et libyenne ne doivent plus être étudiées séparément. Elles participent désormais d’un même système régional où les conflits, les trafics, les ressources naturelles et les acteurs politico-militaires interagissent à l’échelle sahélo-saharienne. Cette évolution conduit à repenser les approches classiques de la sécurité régionale, encore largement centrées sur les frontières nationales, au profit d’une lecture davantage fondée sur les circulations transfrontalières, les économies politiques de la violence et les formes hybrides de gouvernance des périphéries.
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Die EU-Kommission will den Europäischen Emissionshandel (ETS) reformieren und geht damit auf die Industrie zu, die sich über die hohen Kosten und Wettbewerbsnachteile beschwert hat. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), warnt vor den Folgen:
Die EU-Kommission droht, das wichtigste Klimaschutzinstrument Europas ausgerechnet in dem Moment zu schwächen, in dem verlässliche Investitionssignale besonders wichtig wären. Die Industrie braucht Unterstützung bei der Transformation, aber keinen Aufschub. Kostenlose Zertifikate im Europäischen Emissionshandel können allenfalls eine befristete Brücke sein. Sie müssen strikt an konkrete, überprüfbare Investitionen in klimaneutrale Produktion in Europa gebunden werden. Wer nicht investiert, darf nicht entlastet werden. Andernfalls werden fossile Geschäftsmodelle verlängert und diejenigen Unternehmen bestraft, die frühzeitig in klimafreundliche Technologien investiert haben. Kostenlose Zertifikate dürfen keine Dauersubvention für fossile Produktion werden.
Europas Industrie wird nicht dadurch wettbewerbsfähig, dass sie länger fossil produziert. Sie wird wettbewerbsfähig durch günstigen erneuerbaren Strom, leistungsfähige Netze, Speicher, Elektrifizierung, grünen Wasserstoff, Klimaschutzverträge und verlässliche politische Rahmenbedingungen. Auch internationale Gutschriften sind kritisch zu bewerten. Klimaschutz im Ausland kann sinnvoll sein, darf aber nicht zur Ausweichroute werden, um notwendige Investitionen in Europa zu vermeiden. Wer den Emissionshandel verwässert, senkt die Kosten der Transformation nicht, sondern verschiebt sie in die Zukunft. Später werden sie höher ausfallen: wirtschaftlich, klimapolitisch und gesellschaftlich.
Die richtige Antwort auf internationalen Wettbewerbsdruck lautet deshalb nicht weniger Klimaschutz, sondern bessere Industriepolitik. Entlastung ja, aber nur gegen nachweisbare Transformation. Unterstützung ja, aber kein Freifahrtschein für längere fossile Produktion.
Routenbasierte Ansätze versprechen eine Neuausrichtung internationaler Flucht- und Migrationspolitik: Statt einzelne Länderkontexte isoliert zu betrachten, lenken sie den Blick auf das Gesamtgeschehen entlang zentraler Migrationskorridore. Der analytische Mehrwert dieses Perspektivwechsels liegt angesichts der komplexen und transnationalen Natur von Mobilitätsdynamiken auf der Hand. Die wachsende Popularität routenbasierter Ansätze ist jedoch auch politisch begründet: Sie sind für Akteure unterschiedlicher politischer Lager diskursiv anschlussfähig, können Synergieeffekte in der operativen Arbeit ermöglichen und die Allokation knapper Ressourcen erleichtern. Zugleich steht das Konzept exemplarisch für ein grundlegendes Spannungsfeld internationaler Migrationspolitik: Routenbasierte Ansätze können den Schutz entlang von Migrationskorridoren verbessern, aber auch die Auslagerung von Migrationskontrolle in Herkunfts- und Transitländer legitimieren. Ob sie einen Paradigmenwechsel markieren oder bekannte Steuerungslogiken lediglich neu rahmen, entscheidet sich an ihrer praktischen Ausgestaltung.
Depuis plus de quatre ans, la guerre en Ukraine s’est installée dans la durée. Malgré la promesse de Donald Trump d’y mettre fin en 24 heures, les combats se poursuivent et aucun des deux camps ne semble aujourd’hui prêt à accepter les concessions nécessaires à un cessez-le-feu.
Pour comprendre cette impasse, il est nécessaire de revenir sur les principales étapes qui ont conduit à la guerre : les tensions nées du sommet de l’OTAN en 2008, où l’adhésion potentielle de l’Ukraine a été à la fois reconnue et bloquée ; la révolution de 2014 et l’annexion de la Crimée, qui ont cristallisé l’opposition entre une Ukraine tournée vers l’Europe et une Russie déterminée à maintenir son influence. Les accords de Minsk ont scellé l’échec des tentatives de paix, tandis que le texte de Poutine en 2021, niant l’existence même d’une nation ukrainienne, a sonné comme le prélude à l’invasion.
Depuis le début de l’invasion russe, le débat public s’est souvent enfermé dans une logique binaire. Reconnaître les fautes commises par les puissances occidentales ne revient pas à justifier une guerre qui constitue une violation du droit international. De la même manière, soutenir l’Ukraine n’implique pas nécessairement d’approuver des objectifs politiques ou militaires qui apparaissent difficilement réalisables.
L’évolution du conflit montre également les limites des stratégies poursuivies par Moscou comme par Kiev. La Russie n’a pas atteint les objectifs qu’elle s’était fixés au début de l’invasion, tandis que l’Ukraine, confrontée à l’usure démographique et militaire, peine à entrevoir une victoire. Dans le même temps, le retour de Donald Trump à la Maison-Blanche bouleverse la relation transatlantique, contraignant ces derniers à assumer une part croissante du soutien à l’Ukraine.
Face à cette situation, plusieurs questions se posent : comment mettre fin à une guerre qu’aucun des deux camps ne paraît en mesure de gagner ? Des compromis territoriaux peuvent-ils constituer une solution sans remettre en cause le principe du respect du droit international ? Quel rôle l’Union européenne doit-elle désormais jouer face à la Russie, à l’Ukraine et aux États-Unis ?
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This paper examines the extent to which Greece has integrated European Union capability development instruments into its national defence policy and administration. Focusing on five core instruments (i.e., the Capability Development Plan, the Coordinated Annual Review on Defence, the Overarching Strategic Research Agenda, the Permanent Structured Cooperation on Defence and the European Defence Fund), the authors argue that Greece has achieved substantial integration, particularly where EU frameworks align with national strategic priorities and offer tangible industrial benefits. The analysis draws on national defence planning documents, legislative acts, and stakeholder engagement to assess the depth of integration across both intergovernmental and supranational instruments. The authors find that geostrategic imperatives, economic recovery goals, and political aspirations collectively drive Greece’s active and structured engagement with EU defence capability processes.
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