Les taux d’intérêt baissent de plus belle. Dorénavant, il est possible d’emprunter sous la barre des 2 %. Les taux révisables des offres bancaires s’amenuisent. Ce taux d’intérêt ne peut pas être négatif en France selon la loi. Toutefois, à l’heure actuelle les taux fixes déchoient au plus bas que les révisables ne sont presque plus proposés.
Le crédit immobilier connaît une baisse des taux en 2016L’incursion des taux d’intérêt se poursuit encore en 2016. La proportion peut perdre des dixièmes de point d’ici peu. Dans la suite de la stratégie agressive adoptée de certaines banques mal positionnées, qu’est l’abaissement significatif des taux immobiliers ; la concurrence aux profils haut de gamme donne dans l’œil l’imposition des taux fixes de 0,95 % sur 10 ans, de 1,30 % sur 15 ans et de 1,45 % sur vingt ans. Certes, lorsqu’il s’agit des taux immobiliers, la norme se décline vers du jamais vu.
L’endettement se réduit au profit des particuliersPrésentement, les investisseurs dans la pierre peuvent réaliser l’affaire du siècle. Se repentir après le recours à l’emprunt est impossible surtout pour les particuliers. Ils ont tout intérêt à renégocier leur prêt immobilier. En termes de scénario fictif, à l’obtention d’un prêt de 200 000 euros à -0,25 % sur 20 ans, un particulier bénéficie d’une somme d’intérêt de 4.979 euros et ne devra acquitter à son créancier que 195 021 euros. Ce n’est pas rien de voir l’endettement des Français se réduire, du moment que les banques ont les reins assez solides pour amoindrir au plus les taux de crédit immobilier.
La vigilance est de mise chez les primo-accédantsLes primo-accédants auront particulièrement du mal à se conformer aux conditions de prêt, pourtant, payer un crédit moins cher peut favoriser quelques mètres en surcroît ou une proximité vers le centre-ville. En fait, ces derniers risquent d’avoir un taux d’endettement dépassant les 33 %, et ne sont pas par moments en mesure d’acquitter 10 % de la somme, en raison des frais supplémentaires (frais de notaire). Sous peine d’être refusée, leur demande doit être adressée au bon établissement financier.
2016 le bon moment pour investir dans l’immobilierMême si chacun est maître dans son royaume, de telles baisses des taux restent tout de même profitable. Pour tempérer présentement, les tarifs moyens de l’immobilier ne s’apprêtent pas à affluer jusqu’à une spirale ascendante. Donc autant investir dans la pierre. Dans cette ruée vers l’or, les meilleures affaires sont en nombre. Il suffit de bien acheter au meilleur endroit et au bon moment.
Der Rat hat am 8. April 2016 seinen Standpunkt in erster Lesung zur Datenschutzreform festgelegt; somit kann auf der Plenartagung im April die endgültige Annahme des Gesetzgebungspakets durch das Europäische Parlament erfolgen.
Diese förmliche Annahme folgt auf den im Dezember 2015 mit dem Europäischen Parlament vereinbarten Kompromiss.
Nach der Festlegung des Standpunkts des Rates erklärte der niederländische Justizminister Ard van der Steur: "Das Europäische Parlament hat mir zugesagt, dass damit im April über das Datenschutzpaket und die PNR-Richtlinie abgestimmt werden kann. Die Anschläge vom 22. März in Brüssel haben abermals nachdrücklich verdeutlicht, wie dringend die Annahme der PNR-Richtlinie ist."
Mit dem Gesetzgebungspaket zur Datenschutzreform sollen die bestehenden Datenschutzvorschriften aktualisiert und modernisiert werden. Das Paket umfasst zwei Rechtsakte: die Datenschutz-Grundverordnung (mit der die Richtlinie 95/46/EG ersetzt werden soll) und die Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung (die den Datenschutz-Rahmenbeschluss von 2008 ersetzen soll).
Der Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht, das in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 8) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 16) verankert ist.
Datenschutz-GrundverordnungMit der Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erhöht werden; gleichzeitig sollen auch durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt geschaffen werden.
Besserer DatenschutzDie Grundsätze und Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten und insbesondere dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten stehen. Betroffene (Personen, deren Daten verarbeitet werden) erhalten durch die Stärkung der Datenschutzrechte mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten:
Im Hinblick auf einen leichteren Zugang zu Rechtsmitteln haben Betroffene die Möglichkeit, Entscheidungen ihrer Datenschutzbehörde von ihrem einzelstaatlichen Gericht überprüfen zu lassen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche seinen Sitz hat.
Mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen BinnenmarktMit der Verordnung wird ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen sowohl für europäische als auch für außereuropäische Unternehmen geschaffen, die Online-Dienstleistungen in der EU anbieten. Damit wird eine Situation verhindert, in der widersprüchliche einzelstaatliche Datenschutzregeln den grenzüberschreitenden Datenaustausch stören könnten. Vorgesehen ist ferner eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften EU-weit kohärent angewandt werden. Damit wird ein fairer Wettbewerb geschaffen und dazu beigetragen, dass Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, den größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Binnenmarkt ziehen können.
Um Kosten zu senken und Rechtssicherheit zu schaffen, wird in bedeutenden grenzüberschreitenden Fällen, die mehrere einzelstaatliche Aufsichtsbehörden betreffen, eine einheitliche Aufsichtsentscheidung getroffen. Durch dieses Prinzip der zentralen Anlaufstelle wird es einem in mehreren Mitgliedstaaten tätigen Unternehmen ermöglicht, nur mit der Datenschutzbehörde in dem Mitgliedstaat zu verkehren, in dem es seinen Hauptsitz hat. Nach diesem Mechanismus gilt ferner in Streitfällen eine einheitliche Entscheidung für das gesamte Gebiet der EU.
Um die Verwaltungskosten zu senken, sieht die Verordnung einen risikobasierten Ansatz vor: Die für die Verarbeitung Verantwortlichen können Maßnahmen von dem Risiko abhängig machen, das mit den Datenverarbeitungsvorgängen verbunden ist. Verschiedene Unternehmen üben verschiedene Tätigkeiten aus, und entsprechend können auch die damit verbundenen Risiken für den Schutz der Privatsphäre variieren. Die Verordnung enthält keine einheitliche Standardlösung: Je höher die mit den Tätigkeiten verbundenen Risiken für die personenbezogenen Daten sind, desto strenger sind die Anforderungen.
Mehr und bessere Instrumente zur Durchsetzung der Einhaltung der DatenschutzvorschriftenDie Verordnung sieht eine Reihe von Maßnahmen für eine höhere Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der für die Verarbeitung Verantwortlichen vor, um eine umfassende Einhaltung der neuen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Die Verantwortlichen müssen eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen anwenden; so sind etwa in bestimmten Fällen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu melden. Um die Verordnung zukunftssicher zu machen, gelten die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik und des Datenschutzes durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Behörden und Unternehmen, die bestimmte riskante Datenverarbeitungen vornehmen, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die Einhaltung der Vorschriften überwacht.
Von der Verarbeitung Betroffene sowie unter bestimmten Umständen Datenschutzorganisationen können bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde oder bei Gericht einen Rechtsbehelf einlegen, wenn die Datenschutzvorschriften nicht eingehalten werden. Für die Datenverarbeitung Verantwortliche können mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % ihres gesamten Jahresumsatzes belegt werden.
Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EUDie Verordnung regelt die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen. Diese Übertragungen sind zulässig, sofern eine Reihe von Bedingungen und Garantien erfüllt sind, insbesondere in den Fällen, in denen die Kommission festgestellt hat, dass ein angemessenes Schutzniveau gegeben ist. Neue Angemessenheitsbeschlüsse sind mindestens alle vier Jahre zu überprüfen. Bestehende Angemessenheitsbeschlüsse und Genehmigungen bleiben in Kraft, bis sie geändert, ersetzt oder aufgehoben werden.
Die Datenschutzrichtlinie im Bereich der StrafverfolgungDiese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung – wozu auch der Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gehört – verarbeitet werden.
Es ist von entscheidender Bedeutung, einen durchweg hohen Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen zu gewährleisten und dabei den Austausch personenbezogener Daten zwischen den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zu erleichtern.
Weiter reichender GeltungsbereichZusätzlich zur Erfassung von Tätigkeiten, die darauf abzielen, Straftaten zu verhüten, zu untersuchen, aufzudecken und zu verfolgen, wurde die neue Richtlinie auf den Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit ausgeweitet.
Die neue Richtlinie würde nicht nur für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten, sondern auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden auf rein nationaler Ebene. Der zu ersetzende Rahmenbeschluss umfasste lediglich den grenzübergreifenden Datenaustausch.
Rechte der betroffenen PersonDie Vorschriften stellen ein Gleichgewicht her zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der polizeilichen Notwendigkeit, nicht zu einem frühen Zeitpunkt der Untersuchung bekannt zu machen, dass Daten verarbeitet werden. In dem Text wird jedoch ausgeführt, welche Informationen der Betroffene jederzeit erhalten kann, um seine Rechte zu schützen, wenn er befürchtet, dass seine Daten verletzt worden sind.
Auch die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen wird durch die neuen Vorschriften erfasst.
EinhaltungIn der neuen Richtlinie wird festgelegt, dass ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, der die zuständigen Behörden dabei unterstützt, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.
Ein weiteres Instrument zur Gewährleistung der Einhaltung ist die Folgenabschätzung. Wenn eine bestimmte Art der Verarbeitung aller Voraussicht nach ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen beinhaltet, müssen die zuständigen Behörden eine Abschätzung der möglichen Folgen des Vorgangs vornehmen, insbesondere im Falle der Anwendung neuer Technologien.
Überwachung und SchadenersatzDer Wortlaut der Richtlinie ist an den der Verordnung angepasst, um zu gewährleisten, dass generell die gleichen allgemeinen Grundsätze zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sind die Vorschriften über die Aufsichtsbehörde weitgehend ähnlich, da die durch die Datenschutz-Grundverordnung eingerichtete Aufsichtsbehörde sich auch mit Angelegenheiten befassen kann, die unter die Richtlinie fallen. Nach der neuen Richtlinie hätten die betroffenen Personen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.
Die nächsten SchritteDas Europäische Parlament wird voraussichtlich auf seiner Plenartagung nächste Woche – und zwar am Donnerstag, den 14. April – in zweiter Lesung abstimmen und den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen billigen und somit das Gesetzgebungsverfahren abschließen.
Die Rechtstexte werden danach im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Donald TUSK, President of the European Council, visits Denmark and Greenland on 17 and 18 May 2016.
Im Namen des Europäischen Rates möchte ich Ihnen gerne zu Ihrer Ernennung zum Bundeskanzler Österreichs gratulieren und Ihnen und Ihrer Regierung viel Erfolg bei Ihren Vorhaben wünschen.
Ich freue mich darauf, Sie auf unserer Juni-Tagung zu begrüßen, und vertraue auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen. In diesen schwierigen Zeiten ist es von entscheidender Bedeutung, dass Österreich weiterhin konstruktiv dazu beiträgt, gemeinsame europäische Lösungen zu suchen und unsere Einheit zu wahren.
Welcome to Wednesday’s edition of our daily Brussels Briefing. To receive it every morning in your email in-box, sign up here.
Jean-Claude Juncker promised to lead a political European Commission and boy did he deliver. Compared to some politburo-like lifeless debates of the past, his college of commissioners have made a fair few touch-and-go decisions and late-turns (one mini-proposal on visas this month was commissioned and written within 12 hours of the meeting).
Today’s college clash over EU budget rules could be the most contentious yet. The issue is whether to start a process to fine Spain and Portugal for breaching their remedial deficit targets — a sanction never used since the creation of the single currency. What is at stake though is the Commission’s credibility as guardian of the EU’s fiscal regime. How far can it bend the rules?
There is little dispute over the economics. The vast majority of commissioners agree both countries took insufficient action to fix excessive deficits, a judgement that triggers a sanctions proposal. The question is when to announce it, and whether to signal that the fines, once set, may be tiny or indeed zero.
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