Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU hat Kauko Aaltomaa, einen hochrangigen Beamten des finnischen Innenministeriums, zum neuen Leiter der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) ernannt. Er tritt sein Amt am 1. Oktober 2017 an.
EUPOL COPPS ist Teil der allgemeinen Anstrengungen der EU zur Unterstützung des Aufbaus eines palästinensischen Staates, mit denen eine umfassende Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt auf Grundlage einer Zwei-Staaten-Lösung angestrebt wird. EUPOL COPPS hilft der Palästinensischen Behörde seit Januar 2006 beim Aufbau der Institutionen eines künftigen Staates Palästina in den Bereichen Polizeiarbeit und Strafjustiz. Durch ihren Beitrag zur Reform des Sicherheits- und Justizsektors unterstützt die Mission Bemühungen, die die Sicherheit der palästinensischen Bevölkerung verbessern und die Rechtsstaatlichkeit stärken sollen. Das laufende Mandat der EUPOL COPPS endet am 30. Juni 2018. Das Hauptquartier der Mission befindet sich in Ramallah.
Kauko Aaltomaa ist Nachfolger des Franzosen Rodolphe Mauget, der dieses Amt seit dem 17. Februar 2015 inne hatte.
Der Rat hat die entsprechenden Rechtsakte zur Umsetzung der Bestimmungen der Resolution 2374 (2017) des VN-Sicherheitsrates angenommen, wonach gegen diejenigen, welche die Fortschritte bei der Durchführung des 2015 unterzeichneten Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali aktiv behindern, Sanktionen verhängt werden können.
Die Personen und Einrichtungen, gegen die sich die Sanktionen richten, werden gegebenenfalls vom Sicherheitsrat oder Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen benannt, weil sie für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, unmittelbar oder mittelbar verantwortlich sind.
Hierzu können insbesondere die Beteiligung an Feindseligkeiten unter Verstoß gegen das Abkommen für Frieden und Aussöhnung in Mali oder an Angriffen auf staatliche Institutionen und die malischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, aber auch auf die internationalen Truppen gehören. Dies schließt die Blauhelme der Mehrdimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA), die gemeinsamen Truppen der fünf Länder der Sahelzone (G5 Sahel), die Missionen der Europäischen Union und die französischen Truppen ein.
Auch die Behinderung der Bereitstellung von humanitärer Hilfe für Mali, die Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen oder aber der Einsatz und die Anwerbung von Kindern durch bewaffnete Gruppen oder Streitkräfte im Rahmen des Konflikts in Mali zählen hierzu.
Die Sanktionen gegen die benannten Personen umfassen Einreisebeschränkungen (Einreiseverbot in die EU) für diese Personen und ein Einfrieren der Vermögenswerte in der EU, die den betreffenden Personen und Einrichtungen gehören, sowie ein Verbot für die in der EU niedergelassenen Personen oder Einrichtungen, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
Die vollständigen Bestimmungen sind in den Rechtsakten enthalten, die im Amtsblatt vom 29. September 2017 veröffentlicht werden. Diese Rechtsakte wurden im schriftlichen Verfahren angenommen.
will take place on Wednesday 11 October, 9:00-12:30 and 14:30-18:30 and Thursday 12 October, 9:00-12:30 in Brussels.
Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.