Die europäische Kohäsionspolitik ist eine zentrale Ausgabenpolitik der Europäischen Union, für die rund ein Drittel des EU-Budgets reserviert ist. Mit den Strukturfonds unterstützt die EU die Regionen bei deren Bemühen, Infrastrukturdefizite und Wachstumsschwächen zu beheben, und versucht so den Zusammenhalt unter den Mitgliedstaaten zu festigen. Die Kohäsionspolitik steht unter einem stetigen Legitimations- und Anpassungsdruck, der sich angesichts neuer geopolitischer und geoökonomischer Herausforderungen weiter verstärkt. Ein schleichender Funktionswandel der Politik führt zu fundamentalen Veränderungen der Grundsätze, Aufgaben, Ziele und Prioritäten der bisherigen Kohäsionspolitik. Im Rahmen der nun beginnenden europäischen Haushaltsverhandlungen wird auch die Kohäsionspolitik an die neuen Herausforderungen angepasst werden müssen. Die sich verschärfenden Verteilungskonflikte innerhalb der EU erschweren jedoch diesen Modernisierungsprozess. Die Debatte über Ansatzpunkte und Ziele dieser Reform hat begonnen. Dabei zeichnen sich verschiedene Szenarien für eine Weiterentwicklung der Kohäsionspolitik ab. Ein Ausweg aus der schwierigen Verhandlungssituation könnte ein hybrides Reformmodell sein, mit dem die Kohäsionspolitik an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst wird, ohne dass die traditionellen Prinzipien und Ziele aufgegeben werden.
Die Vertreter von CDU, CSU und SPD der Arbeitsgruppe Klima und Energie haben sich Medienberichten zufolge in zentralen Punkten geeinigt. Energieexpertin Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im DIW Berlin, kommentiert die Vorhaben wie folgt:
Die erste Einigung der möglichen Koalitionspartner in Punkto Energiewende und Klimaschutz ist sozial ungerecht, teuer und geht größtenteils in die völlig falsche Richtung.Entente dans le secteur des obligations d'État européennes : le Tribunal confirme pour l’essentiel la décision de la Commission
Der Solidaritätszuschlag ist dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr mit den Kosten der deutschen Einheit zu rechtfertigen. Soweit er Unternehmensgewinne belastet, sollte er ersatzlos abgeschafft werden. Bei der persönlichen Einkommensteuer und den Kapitalertragsteuern sollten dagegen Entlastungen für Besser- und Hochverdienende vermieden werden. Der Solidaritätszuschlag könnte als „Wehrbeitrag“ zur Finanzierung der hohen Verteidigungsausgaben umgestaltet werden. Die Freigrenze könnte in einen echten Freibetrag umgewandelt und der Zuschlagssatz auf zum Beispiel acht Prozent erhöht werden. Dies würde Steuerpflichtige bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 178 000 Euro entlasten, Spitzenverdienende aber stärker belasten. Mit diesem erneuerten Solidaritätszuschlag ließe sich ein Aufkommen von knapp zehn Milliarden Euro im Jahr erzielen. Befristet auf zehn Jahre könnten damit knapp 100 Milliarden Euro Rüstungskosten finanziert werden.