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Diplomacy & Defense Think Tank News

Así impactó la pandemia en la globalización

Real Instituto Elcano - Fri, 12/11/2021 - 12:23
Iliana Olivié y Manuel Gracia. ARI 94/2021 - 12/11/2021

Esta publicación constituye la última actualización de análisis previos acerca del impacto de la pandemia en la globalización, visto desde los resultados del Índice Elcano de Presencia Global.

Kalkulierte Eskalation an der belarussisch-polnischen Grenze – Welche Handlungsmöglichkeiten haben Deutschland und die Europäische Union?

SWP - Fri, 12/11/2021 - 11:14

Bereits seit einigen Monaten ist die Situation an der östlichen EU-Außengrenze zu Belarus prekär. In jüngster Zeit hat sich die Lage an der Grenze zu Polen deutlich verschärft, hier sind mehrere tausend Flüchtlinge und Migrant/innen zwischen belarussischen und polnischen Sicherheitskräften auf belarussischen Territorium gefangen. Polen lehnt eine Unterstützung durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex ab, hat aber nach eigenen Angaben neben Grenzschutz und Polizei 15.000 Soldaten entsandt, um die Menschen am Grenzübertritt zu hindern. Dabei treiben polnische Sicherheitskräfte Medienberichten zufolge Menschen mit Gewalt nach Belarus zurück. Gleichwohl schaffen es immer wieder Menschen, die Grenze zu Polen zu überqueren und auch nach Deutschland weiterzureisen.

Lukaschenkos Kalkül und Russland Rolle

Lukaschenko will die EU mit Bildern von der Grenze erpressen, die die angebliche Doppelmoral der EU-Politik entblößen sollen. Sein vordringliches Ziel ist die Aufhebung der nach der Entführung der Ryanair-Maschine im Mai dieses Jahres verhängten EU-Sanktionen. Zudem will er den Kreml – der derzeit sein politisches Überleben garantiert – beeindrucken und dem innen- und außenpolitischen Drängen auf eine Verfassungsreform und einen Machtverzicht ausweichen. Putin lässt Lukaschenko gewähren und unterstützt sein Ziel, zu Verhandlungen mit der EU über die Rücknahme der Sanktionen zu kommen. Außerdem sieht Putin in dem Erpressungsversuch eine weitere Chance, die Spaltung der EU zu vertiefen. Allerdings könnte die militärische Eskalationsgefahr auch aus Sicht Putins zu groß werden.

Die Interessen der polnischen Regierung

Die polnische Regierung steht innenpolitisch so unter Druck, dass sie bei Neuwahlen einen Machtverlust befürchten müsste. Ihr kommt Lukaschenkos Erpressungsversuch innenpolitisch gelegen, weil sie ihn als Angriff auf die territoriale Integrität Polens und sich als deren Verteidigerin darstellen kann. Die Regierung rüstet rhetorisch und militärisch auf, hat die Grenzregion zur Sperrzone erklärt und kontrolliert die Berichterstattung aus der Krisenzone. Dabei dient die Inszenierung der nationalen Selbstverteidigung auch dazu, vom laufenden Rechtsstaatskonflikt mit der EU abzulenken. Die Regierung nährt die Mär, die EU ließe Polen im Stich, so dass das Land auf sich allein gestellt sei.

Deutschland sollte Handlungsfähigkeit demonstrieren

In der ersten Novemberwoche 2021 hat die Bundespolizei etwa 1.000 irreguläre Grenzübertritte mit Belarus-Bezug registriert, seit Jahresbeginn insgesamt etwa 9.000. Ankunftszahlen in dieser Größenordnung sind für Deutschland jedoch angesichts einer Gesamtzahl von insgesamt 115.000 neuen Asylanträgen in Deutschland (Januar bis Ende Oktober 2021) zu bewältigen, was sich auch daran zeigt, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen im besonders betroffenen Bundesland Brandenburg bislang keine Kapazitätsprobleme haben. Die Bundesregierung sollte Lukaschenko deshalb deutlich machen, dass sie die Lage unter Kontrolle hat.

Humanitäre Hilfe leisten und Polen entlasten

Eine Aufnahme der Menschen in Polen oder in anderen EU-Mitgliedstaaten ist der einzige Weg, die humanitäre Notlage rechtskonform zu bewältigen. Das schließt humanitäre Hilfe sowie das Recht der Flüchtlinge und Migranten ein, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die EU sollte Polen erneut ein umfassendes Unterstützungsangebot durch die EU (Frontex, Europol und EASO) unterbreiten. Deutschland und andere Mitgliedstaaten könnten Polen zudem unterstützen, indem sie schnelle und faire Asylverfahren vor Ort mit Personal unterstützen und selbst Asylbewerber aufnehmen. Ein solches Unterstützungspaket würde die Transparenz der polnischen Aktivitäten an der Grenze erhöhen und der polnischen Bevölkerung zeigen, dass sie von den Mitgliedstaaten und der EU nicht im Stich gelassen wird.

Neue, gezielte und wirkungsvolle Sanktionen verhängen

Einer humanitären Lösung steht vor allem die Sorge entgegen, dass diese einen Sog auf weitere Flüchtlinge ausüben könnte. Daher muss die EU wirksame Präventivmaßnahmen gegen eine fortgesetzte Schleusung über Belarus ergreifen. Dazu zählen vor allem neue EU-Sanktionen gegen das Lukaschenko-Regime, die sich allerdings von den bisherigen vier Sanktionsrunden unterscheiden müssen: Die EU müsste deutlich machen, dass diese Sanktionen die Spannungen nicht weiter eskalieren sollen, sondern sich ausschließlich auf die Instrumentalisierung von Migranten beziehen und wieder aufgehoben würden, wenn sich die Situation an der Grenze entschärft. Solche Sanktionen könnten sich beispielsweise gegen die fünf staatlichen Banken richten; auch die Möglichkeiten zu Sanktionen gegen staatliche Reiseunternehmen sind noch nicht ausgeschöpft. Dabei sollte eine weitere Einschränkung der Mobilität der belarussischen Bürgerinnen und Bürger vermieden werden.

Maßnahmen gegen Fluggesellschaften und Informationskampagnen

Notwendig sind auch Maßnahmen gegen Fluggesellschaften, die sich an der Beförderung der Menschen nach Belarus beteiligen – beispielsweise die Entziehung von Landerechten. Auch Gespräche mit Russland und der Türkei sind vordringlich, die mittlerweile zu Drehscheiben für Flüge nach Belarus geworden sind. Zudem sollte die Bundesregierung die EU zu überzeugenden Social Media-Aufklärungskampagnen in den Herkunftsländern über die Gefahren der gegenwärtigen Migrationsroute über Belarus drängen.

Über diese dringenden Maßnahmen zur Bewältigung der humanitären Krise hinaus sollte die EU aber aus dem Erpressungsversuch Lukaschenkos eine Lehre ziehen: Ein funktionierendes EU-Asylsystem mit einer fairen Verantwortungsteilung und eine gemeinsame Einwanderungspolitik wären der beste Schutz gegen solche Destabilisierungsversuche. Entsprechende Vorschläge liegen seit über einem Jahr auf dem Tisch. Die gegenwärtige Krise sollte allen Mitgliedstaaten die Dringlichkeit einer Einigung über das von der EU-Kommission vorgelegte Asyl- und Migrationspaket vor Augen führen.

Sistema de Indicadores de la Distancia entre Imagen y Realidad (SIDIR). Análisis del caso español. Octava edición 2021

Real Instituto Elcano - Thu, 11/11/2021 - 11:29
Carmen González Enríquez y José Pablo Martínez Romera. 11/11/2021

Octava edición del informe del SIDIR que presenta la diferencia entre la realidad española y la evaluación de España realizada por la opinión pública internacional, identificando aquellos aspectos en los que la realidad del país es mejor que su imagen exterior.

COP26: mantener viva la esperanza de 1,5ºC en un contexto global endiablado

Real Instituto Elcano - Wed, 10/11/2021 - 11:29
Lara Lázaro Touza. ARI 93/2021 - 10/11/2021

El objetivo de mantener viva la esperanza de limitar el aumento medio de las temperaturas a 1,5ºC en la COP26 es complejo de alcanzar en un contexto de pandemia con una recuperación asimétrica, una crisis de confianza entre las Partes y promesas incumplidas, a pesar de las advertencias de la ciencia, las señales de mercado, las oportunidades de la transición y la demanda de la sociedad.

Die G7 und die globale digitale Ordnung

SWP - Wed, 10/11/2021 - 01:00

Die globale digitale Ordnung ist seit vielen Jahren Gegenstand der Beratungen der G7. Das Themenspektrum reicht von der Digitalwirtschaft über Cybersecurity bis hin zu Künstlicher Intelligenz. Unter britischem Vorsitz wurden 2021 die Aktivitäten in diesem Feld noch einmal intensiviert. Für die neue Bundesregierung bietet sich die Chance, diesen Faden aufzugreifen und dabei eigene Akzente zu setzen: Denn der An­spruch einer liberalen Ausgestaltung der globalen digitalen Ordnung gerät zunehmend unter Druck und sollte daher proaktiv verteidigt werden. Einen konkreten An­satzpunkt bildet die Internet Governance als zentrales Element der globalen digitalen Ordnung. Hier wird technisch das Fundament für eine offene und inklusive Digitali­sierung gelegt – und bietet sich politisch eine Gelegenheit, neue Partner zu gewinnen.

Heimatschutz und Verteidigung

SWP - Tue, 09/11/2021 - 14:14
Militärische Dimension einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe

Auf Meeresforschungsexpedition für die 17 Ziele

Der Ozean spielt eine wichtige Rolle für das Klima unserer Erde. Wir sind von einem gesunden Ozean abhängig, da er Nahrung, Energie und Handelswege bereit- und ein Kulturgut darstellt. Doch durch den Klimawandel sowie die Verschmutzung und Überfischung des Ozeans steigen die Meerestemperaturen und die Ozeane versauern zunehmend. Die Meeresökosysteme schwinden und ihr Zustand verschlechtert sich. Gleichzeitig ist der Ozean ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel. Denn der Ozean kann Kohlenstoff (CO2) speichern, er ist eine sogenannte Kohlenstoffsenke. In dieser Funktion ist der Ozean von großer Bedeutung für die Klimawandelforschung. Um mehr darüber zu lernen, welche Auswirkungen die Erwärmung des Ozeans hat oder wie schnell die Versauerung des Ozeans voranschreitet, werden wissenschaftliche Erkenntnisse benötigt. Diese werden u.a. auf Forschungsexpeditionen gewonnen. Deutschland verfügt über eine große Flotte an Forschungsschiffen, mit denen Wissenschaftler*innen regelmäßig zu Forschungsfahrten aufbrechen. Wie sieht der Alltag auf einem deutschen Forschungsschiff aus? Welche Messungen werden dort vorgenommen? Wie hängen diese mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zusammen? Der Blogbeitrag gibt einen Einblick in eine siebenwöchige Expedition mit dem deutschen Forschungsschiff Maria S. Merian in der Labradorsee zwischen Kanada und Grönland.

Auf Meeresforschungsexpedition für die 17 Ziele

Der Ozean spielt eine wichtige Rolle für das Klima unserer Erde. Wir sind von einem gesunden Ozean abhängig, da er Nahrung, Energie und Handelswege bereit- und ein Kulturgut darstellt. Doch durch den Klimawandel sowie die Verschmutzung und Überfischung des Ozeans steigen die Meerestemperaturen und die Ozeane versauern zunehmend. Die Meeresökosysteme schwinden und ihr Zustand verschlechtert sich. Gleichzeitig ist der Ozean ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel. Denn der Ozean kann Kohlenstoff (CO2) speichern, er ist eine sogenannte Kohlenstoffsenke. In dieser Funktion ist der Ozean von großer Bedeutung für die Klimawandelforschung. Um mehr darüber zu lernen, welche Auswirkungen die Erwärmung des Ozeans hat oder wie schnell die Versauerung des Ozeans voranschreitet, werden wissenschaftliche Erkenntnisse benötigt. Diese werden u.a. auf Forschungsexpeditionen gewonnen. Deutschland verfügt über eine große Flotte an Forschungsschiffen, mit denen Wissenschaftler*innen regelmäßig zu Forschungsfahrten aufbrechen. Wie sieht der Alltag auf einem deutschen Forschungsschiff aus? Welche Messungen werden dort vorgenommen? Wie hängen diese mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zusammen? Der Blogbeitrag gibt einen Einblick in eine siebenwöchige Expedition mit dem deutschen Forschungsschiff Maria S. Merian in der Labradorsee zwischen Kanada und Grönland.

Auf Meeresforschungsexpedition für die 17 Ziele

Der Ozean spielt eine wichtige Rolle für das Klima unserer Erde. Wir sind von einem gesunden Ozean abhängig, da er Nahrung, Energie und Handelswege bereit- und ein Kulturgut darstellt. Doch durch den Klimawandel sowie die Verschmutzung und Überfischung des Ozeans steigen die Meerestemperaturen und die Ozeane versauern zunehmend. Die Meeresökosysteme schwinden und ihr Zustand verschlechtert sich. Gleichzeitig ist der Ozean ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel. Denn der Ozean kann Kohlenstoff (CO2) speichern, er ist eine sogenannte Kohlenstoffsenke. In dieser Funktion ist der Ozean von großer Bedeutung für die Klimawandelforschung. Um mehr darüber zu lernen, welche Auswirkungen die Erwärmung des Ozeans hat oder wie schnell die Versauerung des Ozeans voranschreitet, werden wissenschaftliche Erkenntnisse benötigt. Diese werden u.a. auf Forschungsexpeditionen gewonnen. Deutschland verfügt über eine große Flotte an Forschungsschiffen, mit denen Wissenschaftler*innen regelmäßig zu Forschungsfahrten aufbrechen. Wie sieht der Alltag auf einem deutschen Forschungsschiff aus? Welche Messungen werden dort vorgenommen? Wie hängen diese mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zusammen? Der Blogbeitrag gibt einen Einblick in eine siebenwöchige Expedition mit dem deutschen Forschungsschiff Maria S. Merian in der Labradorsee zwischen Kanada und Grönland.

wissenschaftliche/n MitarbeiterIn (w/m/div)

Die Abteilung Staat des DIW Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

wissenschaftliche/n MitarbeiterIn (w/m/div)

(39 h/Woche), Teilzeit möglich


Eine Mietensteuer in Berlin könnte 100 000 Wohnungen bezahlbar machen

Zusammenfassung:

Nachdem der Berliner „Mietendeckel“ gescheitert ist, sollen nun große private Wohnungsunternehmen enteignet werden. Dies ist ein weiterer fragwürdiger Versuch, den steigenden Wohnungsmieten in der Hauptstadt etwas entgegenzusetzen. Eine interessante Alternative wäre eine Mietensteuer, die alle ImmobilienbesitzerInnen moderat über die Steuer „enteignet“ – bevorzugt solche, die hohe Mieten nehmen und damit von den erheblichen Preissteigerungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt profitiert haben. Eine progressive Mietensteuer mit Grenzbelastungen von zehn bis 30 Prozent auf Nettokaltmieten oberhalb von 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete könnte ein Aufkommen von 201 Millionen Euro im Jahr für Berlin erzielen. Damit könnten beispielsweise die Mieten von 100 000 Wohnungen um 2,50 Euro je Quadratmeter und Monat gesenkt oder jährlich 7500 neue Wohnungen finanziert werden.


Was die globale Steuerreform für Entwicklungsländer bedeutet

Insgesamt 140 Staaten haben in den letzten Jahren unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Neugestaltung des internationalen Steuersystems verhandelt. Ursprünglich von der Gruppe der 20 größten Ökonomien (G20) angestoßen, haben sich am 8. Oktober 136 der 140 Mitgliedsstaaten des sogenannten Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Grundzüge einer globalen Steuerreform verständigt.

Die Reform birgt zwei große Hoffnungen: höhere Steuereinnahmen und mehr Fairness bei der internationalen Verteilung der Steuerrechte für Unternehmen. Theoretisch sollten hiervon auch Mittel- und Niedrigeinkommensländer profitieren, denn im Vergleich zu Industrieländern hängen sie stärker von Einnahmen aus Unternehmensbesteuerung ab und leiden entsprechend unter den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen (MNUs). Ob diese Hoffnungen sich erfüllen, ist allerdings fraglich.

Die Reform enthält durchaus Elemente einer historischen Neuordnung des internationalen Steuersystems. Galt bislang das Prinzip der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Land des Firmensitzes, erhalten zukünftig Länder, in denen Umsätze erzielt werden, die sogenannten „Marktstaaten“, mehr Rechte bei der Besteuerung der weltweit einhundert größten MNUs. Den Regierungen entgehen weltweit schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar an Einnahmen, weil Unternehmen ihren Hauptsitz – oder den Sitz besonders profitabler Unternehmenstöchter – in Steueroasen verlagern, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Diese erste Reformsäule soll ab 2023 Unternehmensgewinne in Höhe von geschätzt 125 Milliarden US-Dollar auf Marktstaaten umverteilen und somit dort mehr Einnahmen generieren.

Eine zweite Neuerung besteht in der Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Dies soll den weltweiten Abwärtstrend der Körperschaftsteuersätze stoppen. Eine Studie der OECD zeigt, dass diese Mindeststeuer weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen in die Staatskassen fließen lassen könnte. Beim Gipfeltreffen der G20 in Rom am 30. und 31. Oktober bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel die Mindeststeuer als „ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung“.

Wie es scheint, kommt die Reform genau zum richtigen Zeitpunkt. Regierungen weltweit sind auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des globalen Klimawandels zu bekämpfen. Nun sollen endlich auch die großen Digitalunternehmen, die sich der Besteuerung bisher weitgehend entziehen konnten, ihren Beitrag liefern.

Alles gut also? Leider nein. Internationale NROs und unabhängige Expert*innen schätzen das Verhandlungsergebnis eher nüchtern ein, nicht zuletzt, weil in letzter Minute eine zehn-jährige Übergangsperiode mit großzügigen Sonderregelungen (sog. substance carve-outs) in das Abkommen aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer vor allem dort anfallen, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben – in der EU beispielsweise geschätzte 63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Hingegen werden aus der Gruppe der Entwicklungsländer in erster Linie einige wenige große Schwellenländer von der Mindeststeuer profitieren können.

Auch die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf die Marktstaaten begünstigt vor allem die reichen bzw. bevölkerungsreichen Länder mit großen Absatzmärkten. Die Erklärung der OECD sagt, dass Entwicklungsländer „im Verhältnis zu ihren existierenden Einnahmen“ stärker profitieren werden. Diese sind im Durchschnitt aber deutlich niedriger als jene der OECD-Mitgliedsländer. Im Übrigen müssen alle teilnehmenden Staaten künftig auf die eigene Besteuerung digitaler Unternehmen verzichten. Das kann in Einzelfällen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen. Ein Ausweg wäre, jene Unternehmen, die nicht zu den einhundert größten gehören, weiterhin mit nationalen Digitalsteuern zu belegen. Dies ist in der aktuellen Reformvorlage aber nicht vorgesehen.

Warum haben Entwicklungsländer dem Reformpapier dann aber größtenteils zugestimmt? Zum einen haben es Organisationen wie das African Tax Administration Forum (ATAF) erreicht, dass einige Regelungen aufgenommen wurden, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Dazu gehören beispielsweise niedrigere Schwellenwerte (250.000 statt 1 Mio. EUR) für Umsätze, ab denen die Besteuerungsrechte von Marktstaaten greifen, in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro. So kommen auch viele Niedrigeinkommensländer zu zusätzlichen Einnahmen – soweit sie in der Lage sind, die komplexen Regelungen umzusetzen.

Zum anderen erhoffen sich manche Regierungen tatsächlich eine Einhegung des ruinösen internationalen Steuerwettbewerbs. Ein Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent kann aber im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Körperschaftssteuersätze zumindest der Entwicklungsländer sich diesem Wert nähern. Die Suche nach einem effektiven und fairen internationalen Steuersystem ist mit dieser Reform also nicht beendet, sondern muss in eine neue Runde gehen.

Was die globale Steuerreform für Entwicklungsländer bedeutet

Insgesamt 140 Staaten haben in den letzten Jahren unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Neugestaltung des internationalen Steuersystems verhandelt. Ursprünglich von der Gruppe der 20 größten Ökonomien (G20) angestoßen, haben sich am 8. Oktober 136 der 140 Mitgliedsstaaten des sogenannten Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Grundzüge einer globalen Steuerreform verständigt.

Die Reform birgt zwei große Hoffnungen: höhere Steuereinnahmen und mehr Fairness bei der internationalen Verteilung der Steuerrechte für Unternehmen. Theoretisch sollten hiervon auch Mittel- und Niedrigeinkommensländer profitieren, denn im Vergleich zu Industrieländern hängen sie stärker von Einnahmen aus Unternehmensbesteuerung ab und leiden entsprechend unter den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen (MNUs). Ob diese Hoffnungen sich erfüllen, ist allerdings fraglich.

Die Reform enthält durchaus Elemente einer historischen Neuordnung des internationalen Steuersystems. Galt bislang das Prinzip der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Land des Firmensitzes, erhalten zukünftig Länder, in denen Umsätze erzielt werden, die sogenannten „Marktstaaten“, mehr Rechte bei der Besteuerung der weltweit einhundert größten MNUs. Den Regierungen entgehen weltweit schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar an Einnahmen, weil Unternehmen ihren Hauptsitz – oder den Sitz besonders profitabler Unternehmenstöchter – in Steueroasen verlagern, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Diese erste Reformsäule soll ab 2023 Unternehmensgewinne in Höhe von geschätzt 125 Milliarden US-Dollar auf Marktstaaten umverteilen und somit dort mehr Einnahmen generieren.

Eine zweite Neuerung besteht in der Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Dies soll den weltweiten Abwärtstrend der Körperschaftsteuersätze stoppen. Eine Studie der OECD zeigt, dass diese Mindeststeuer weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen in die Staatskassen fließen lassen könnte. Beim Gipfeltreffen der G20 in Rom am 30. und 31. Oktober bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel die Mindeststeuer als „ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung“.

Wie es scheint, kommt die Reform genau zum richtigen Zeitpunkt. Regierungen weltweit sind auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des globalen Klimawandels zu bekämpfen. Nun sollen endlich auch die großen Digitalunternehmen, die sich der Besteuerung bisher weitgehend entziehen konnten, ihren Beitrag liefern.

Alles gut also? Leider nein. Internationale NROs und unabhängige Expert*innen schätzen das Verhandlungsergebnis eher nüchtern ein, nicht zuletzt, weil in letzter Minute eine zehn-jährige Übergangsperiode mit großzügigen Sonderregelungen (sog. substance carve-outs) in das Abkommen aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer vor allem dort anfallen, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben – in der EU beispielsweise geschätzte 63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Hingegen werden aus der Gruppe der Entwicklungsländer in erster Linie einige wenige große Schwellenländer von der Mindeststeuer profitieren können.

Auch die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf die Marktstaaten begünstigt vor allem die reichen bzw. bevölkerungsreichen Länder mit großen Absatzmärkten. Die Erklärung der OECD sagt, dass Entwicklungsländer „im Verhältnis zu ihren existierenden Einnahmen“ stärker profitieren werden. Diese sind im Durchschnitt aber deutlich niedriger als jene der OECD-Mitgliedsländer. Im Übrigen müssen alle teilnehmenden Staaten künftig auf die eigene Besteuerung digitaler Unternehmen verzichten. Das kann in Einzelfällen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen. Ein Ausweg wäre, jene Unternehmen, die nicht zu den einhundert größten gehören, weiterhin mit nationalen Digitalsteuern zu belegen. Dies ist in der aktuellen Reformvorlage aber nicht vorgesehen.

Warum haben Entwicklungsländer dem Reformpapier dann aber größtenteils zugestimmt? Zum einen haben es Organisationen wie das African Tax Administration Forum (ATAF) erreicht, dass einige Regelungen aufgenommen wurden, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Dazu gehören beispielsweise niedrigere Schwellenwerte (250.000 statt 1 Mio. EUR) für Umsätze, ab denen die Besteuerungsrechte von Marktstaaten greifen, in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro. So kommen auch viele Niedrigeinkommensländer zu zusätzlichen Einnahmen – soweit sie in der Lage sind, die komplexen Regelungen umzusetzen.

Zum anderen erhoffen sich manche Regierungen tatsächlich eine Einhegung des ruinösen internationalen Steuerwettbewerbs. Ein Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent kann aber im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Körperschaftssteuersätze zumindest der Entwicklungsländer sich diesem Wert nähern. Die Suche nach einem effektiven und fairen internationalen Steuersystem ist mit dieser Reform also nicht beendet, sondern muss in eine neue Runde gehen.

Was die globale Steuerreform für Entwicklungsländer bedeutet

Insgesamt 140 Staaten haben in den letzten Jahren unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Neugestaltung des internationalen Steuersystems verhandelt. Ursprünglich von der Gruppe der 20 größten Ökonomien (G20) angestoßen, haben sich am 8. Oktober 136 der 140 Mitgliedsstaaten des sogenannten Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Grundzüge einer globalen Steuerreform verständigt.

Die Reform birgt zwei große Hoffnungen: höhere Steuereinnahmen und mehr Fairness bei der internationalen Verteilung der Steuerrechte für Unternehmen. Theoretisch sollten hiervon auch Mittel- und Niedrigeinkommensländer profitieren, denn im Vergleich zu Industrieländern hängen sie stärker von Einnahmen aus Unternehmensbesteuerung ab und leiden entsprechend unter den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen (MNUs). Ob diese Hoffnungen sich erfüllen, ist allerdings fraglich.

Die Reform enthält durchaus Elemente einer historischen Neuordnung des internationalen Steuersystems. Galt bislang das Prinzip der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Land des Firmensitzes, erhalten zukünftig Länder, in denen Umsätze erzielt werden, die sogenannten „Marktstaaten“, mehr Rechte bei der Besteuerung der weltweit einhundert größten MNUs. Den Regierungen entgehen weltweit schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar an Einnahmen, weil Unternehmen ihren Hauptsitz – oder den Sitz besonders profitabler Unternehmenstöchter – in Steueroasen verlagern, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Diese erste Reformsäule soll ab 2023 Unternehmensgewinne in Höhe von geschätzt 125 Milliarden US-Dollar auf Marktstaaten umverteilen und somit dort mehr Einnahmen generieren.

Eine zweite Neuerung besteht in der Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Dies soll den weltweiten Abwärtstrend der Körperschaftsteuersätze stoppen. Eine Studie der OECD zeigt, dass diese Mindeststeuer weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen in die Staatskassen fließen lassen könnte. Beim Gipfeltreffen der G20 in Rom am 30. und 31. Oktober bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel die Mindeststeuer als „ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung“.

Wie es scheint, kommt die Reform genau zum richtigen Zeitpunkt. Regierungen weltweit sind auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des globalen Klimawandels zu bekämpfen. Nun sollen endlich auch die großen Digitalunternehmen, die sich der Besteuerung bisher weitgehend entziehen konnten, ihren Beitrag liefern.

Alles gut also? Leider nein. Internationale NROs und unabhängige Expert*innen schätzen das Verhandlungsergebnis eher nüchtern ein, nicht zuletzt, weil in letzter Minute eine zehn-jährige Übergangsperiode mit großzügigen Sonderregelungen (sog. substance carve-outs) in das Abkommen aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer vor allem dort anfallen, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben – in der EU beispielsweise geschätzte 63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Hingegen werden aus der Gruppe der Entwicklungsländer in erster Linie einige wenige große Schwellenländer von der Mindeststeuer profitieren können.

Auch die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf die Marktstaaten begünstigt vor allem die reichen bzw. bevölkerungsreichen Länder mit großen Absatzmärkten. Die Erklärung der OECD sagt, dass Entwicklungsländer „im Verhältnis zu ihren existierenden Einnahmen“ stärker profitieren werden. Diese sind im Durchschnitt aber deutlich niedriger als jene der OECD-Mitgliedsländer. Im Übrigen müssen alle teilnehmenden Staaten künftig auf die eigene Besteuerung digitaler Unternehmen verzichten. Das kann in Einzelfällen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen. Ein Ausweg wäre, jene Unternehmen, die nicht zu den einhundert größten gehören, weiterhin mit nationalen Digitalsteuern zu belegen. Dies ist in der aktuellen Reformvorlage aber nicht vorgesehen.

Warum haben Entwicklungsländer dem Reformpapier dann aber größtenteils zugestimmt? Zum einen haben es Organisationen wie das African Tax Administration Forum (ATAF) erreicht, dass einige Regelungen aufgenommen wurden, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Dazu gehören beispielsweise niedrigere Schwellenwerte (250.000 statt 1 Mio. EUR) für Umsätze, ab denen die Besteuerungsrechte von Marktstaaten greifen, in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro. So kommen auch viele Niedrigeinkommensländer zu zusätzlichen Einnahmen – soweit sie in der Lage sind, die komplexen Regelungen umzusetzen.

Zum anderen erhoffen sich manche Regierungen tatsächlich eine Einhegung des ruinösen internationalen Steuerwettbewerbs. Ein Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent kann aber im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Körperschaftssteuersätze zumindest der Entwicklungsländer sich diesem Wert nähern. Die Suche nach einem effektiven und fairen internationalen Steuersystem ist mit dieser Reform also nicht beendet, sondern muss in eine neue Runde gehen.

Postdoc (f/m/div)

The Climate Policy Department at DIW Berlin uses empirical and theoretical approaches to investigate the effectiveness and design options of policy instruments and regulatory frameworks for the transformation towards climate neutrality. The department focuses on the electricity and industry sector, sustainable finance, and international climate cooperation.

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