Am 14. März 2016 hat der Rat einen Beschluss zur Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen Mitglieder der Al-Qaida-Organisation und andere mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angenommen.
Mit dem Beschluss wird die Resolution 2253 des VN‑Sicherheitsrates vom 17. Dezember 2015 umgesetzt und werden insbesondere Änderungen an den bestehenden Sanktionen vorgenommen. In der Resolution wird erneut die unmissverständliche Verurteilung der Organisation "Islamischer Staat im Irak und in der Levante" (ISIL, auch bekannt als Da'esh) bekräftigt und eine intensivere Bekämpfung dieser Organisation im derzeitigen Rahmen zur Bekämpfung von Al‑Qaida und der mit ihr verbündeten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen wegen anhaltender und vielfacher krimineller Terrorakte, die darauf abzielen, den Tod unschuldiger Zivilpersonen und anderer Opfer sowie die Zerstörung von Sachwerten zu verursachen und die Stabilität nachhaltig zu untergraben, gefordert. Mit dem Beschluss werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zustrom von Geldern und anderen finanziellen Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen an Personen und Einrichtungen auf der ISIL (Da'esh)- und Al‑Qaida‑Sanktionsliste zu unterbinden.
Die betreffenden Rechtsakte werden am 15. März 2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
Restriktive Maßnahmen wurden von der EU zum ersten Mal am 27. Mai 2002 eingeführt.