Frankreich/ Parlament
Institutionelles Recht
Generalanwalt Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, nur die Handlung, mit der der Präsident des Parlaments die endgültige Annahme des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 in Brüssel und nicht in Straßburg festgestellt hat, für nichtig zu erklären