Procureur-generaal (Mandat d'arrêt européen)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Generalanwalt Bobek: Bei der Prüfung des Höchstmaßes von mindestens drei Jahren, das im Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl vorgeschrieben ist, damit eine gesuchte Person ohne Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit übergeben werden kann, ist das maßgebliche Recht des Ausstellungsmitgliedstaats dasjenige, das auf den Fall tatsächlich Anwendung findet