Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Éloignement - Cannabis thérapeutique)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht abgeschoben werden, wenn er bei Ausbleiben einer geeigneten Behandlung im Zielland dort der Gefahr einer raschen, erheblichen und unumkehrbaren Zunahme der mit dieser Krankheit verbundenen Schmerzen ausgesetzt wäre