Der AfD-Vorsitzende Bernd Lucke will den rechten Flügel isolieren und erwägt notfalls auch die Gründung einer neuen Partei. Mit seiner Kontrahentin Frauke Petry kommt er wohl nicht mehr auf einen Nenner.
Erst vor wenigen Tagen hat die EU-Kommission moniert, dass Österreich bei mehreren wirtschaftlichen Kennziffern unter den EU-Durchschnitt gefallen ist. Wien müsste das Reformtempo erhöhen – so etwa bei den Pensionen. Die Kritik aus Brüssel sorgt für Zoff in der Großen Koalition in Wien.
Nach der Wiederaufnahme der Friedensgespräche in Zypern hält der Außenminister der Türkischen Republik Nordzypern und neue Chefunterhändler, Özdil Nami, eine Wiedervereinigung der Insel bereits "binnen einiger Monate" für möglich. Ein Grund für die positive Dynamik: Der neue Präsident der Zyperntürken stellt die Interessen seiner Volksgruppe über die strategischen Interessen der Türkei auf der Insel. Das ist eine Chance, meint SWP-Experte Günter Seufert.
In der Hängepartie zwischen Griechenland und seinen Gläubigern warnt Deutschland die Griechen vor einem Spiel auf Zeit.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder hat der SPD vorgeworfen, mit ihren Attacken gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und das Kanzleramt in der BND-Affäre dem gemeinsamen Bündnis zu schaden.
Minister und Beauftragte aus etwa 35 Staaten kommen am Montag in Berlin zum Petersberger Klimadialog zusammen. Gut ein halbes Jahr vor der UN-Klimakonferenz in Paris wollen die Teilnehmer Möglichkeiten für das dort angestrebte weltweite Klimaschutzabkommen ausloten.
Die EU-Außen- und Verteidigungsminister beraten heute über die Flüchtlingskrise und Europas geplanten Militäreinsatz gegen Schlepper im Mittelmeer. Der Einsatz des Militärs zur Zerstörung von Schmugglerbooten an der libyschen Küste ist umstritten. Neben rechtlichen Fragen ist auch unklar, wie die Boote erkannt werden sollen.
Die EU hat die Todesstrafe gegen den früheren ägyptischen Staatschef Mohammed Mursi und mehr als hundert weitere Islamisten kritisiert. EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini äußert die Erwartung, dass das Urteil gegen Mursi aufgehoben werde.
Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger hält eine Abschaffung des Bargelds für sinnvoll. Es erschwere den Zahlungsverkehr "ungemein".
Am 12. Mai 2015 fand eine weitere Runde konstruktiver Gespräche über neue EU-Vorschriften für neuartige Lebensmittel zwischen dem lettischen Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments und der Kommission statt. Trotz einer gewissen Annäherung in einigen Fragen sind weitere Beratungen erforderlich, um zu einer Einigung zu gelangen. Der Vorsitz wird den Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates am 13. Mai unterrichten, damit das weitere Vorgehen erörtert werden kann. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, auf die ein neues Produktionsverfahren angewandt wird.
MehrwertZiel der zur Diskussion stehenden Vorschriften ist es, das Verfahren zur Zulassung neuartiger Lebensmittel schneller und günstiger zu gestalten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz auf einem hohen Niveau zu halten. Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften soll auch der Zugang zum EU-Markt für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern erleichtert werden, für die eine sichere Verwendung als Lebensmittel nachgewiesen wird.
Noch offene FragenZu den größten Schwierigkeiten im Rahmen der Verhandlungen gehören die Bezugnahme auf das Klonen und die Frage, mit welcher Art von Sekundärrechtsakten neuartige Lebensmittel zugelassen werden sollen.
HintergrundZu den neuartigen Lebensmitteln, die nach den geltenden Vorschriften in der EU zugelassen wurden, gehören beispielsweise "Rapsöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen", "Roggenbrot mit Phytosterin-/Phytostanolzusatz", "milchartige Erzeugnisse und joghurtartige Erzeugnisse mit Phytosterinesterzusatz", "koagulierte Kartoffelproteine und ihre Hydrolysate" und "Phospholipide aus Flüssigeigelb".
Am heutigen Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie unterstützt die EU alle lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) in der Welt im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität. Alle Menschen sind in ihrer Würde gleich und alle haben Anspruch auf die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte.
In den vergangenen Jahren sind in einigen Teilen der Welt bei der Gleichberechtigung von LGBTI erhebliche Fortschritte erzielt worden. Vielerorts jedoch haben LGBTI nach wie vor wegen ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität unter Diskriminierung und Gewalt zu leiden. In mehreren Ländern gelten einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen immer noch als Straftaten, die mit Haftstrafen oder sogar mit der Todesstrafe geahndet werden.
Im Einklang mit den Leitlinien der EU bezüglich der Rechte der LGBTI werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Menschenrechte aller Personen unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität geachtet werden. Die EU wird im Wege von Dialogen mit Drittländern, mit ihrer Arbeit in multilateralen Foren, in öffentlichen Erklärungen und durch ihre Unterstützung der Zivilgesellschaft weiterhin für Maßnahmen zur Bekämpfung der gegen LGBTI gerichteten Diskriminierung und Gewalt eintreten und ihre Rechte weiterhin tatkräftig fördern.
Der Rat (Wirtschaft und Finanzen)
Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:
[1] Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik hat am 1. April 2015 ein überarbeitetes Konzept für die Prognostizierung des Bevölkerungswachstums zum Zweck der Schätzung des potenziellen BIP für Irland, Lettland und Litauen gebilligt.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
1. UNTER HINWEIS AUF die früheren Vereinfachungsinitiativen des Rates, den Beitrag des "Gesundheitschecks" der Gemeinsamen Agrarpolitik 2008 zur Vereinfachung und die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2014 zur Zuverlässigkeit der Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen der Agrarausgaben (Dok. 13616/14) sowie vom 15. Dezember 2014 zur Fehlerquote für Ausgaben im Agrarbereich (Dok. 16798/14);
2. ERFREUT DARÜBER, dass die Kommission einer gründlichen Vereinfachung Priorität einräumt und dass sie die Vereinfachung bestimmter Rechtsakte der Kommission bereits vorgeschlagen hat oder bald vorschlagen wird;
3. UNTER HINWEIS AUF die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, die Vorschriften zur Ökologisierung nach dem ersten Jahr ihrer Umsetzung zu überprüfen, sowie AUF Nummer 67 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2013 (Dok. EUCO 37/13);
4. UNTER HERVORHEBUNG DER TATSACHE, dass die Vereinfachung der GAP ein gemeinsames Ziel der europäischen Organe, der nationalen Verwaltungen, der beteiligten Kreise, der Landwirte und anderer Begünstigter darstellt; und IN ANBETRACHT DES UMSTANDES, dass sie alle Verantwortung für das Erreichen dieses Ziels tragen;
5. MIT DER AUFFORDERUNG, die Kommission möge die Beratungen über Entwürfe von Rechtsakten der Kommission, die die Vereinfachung betreffen, im Vorfeld ihrer Annahme fortführen und vertiefen, da zur Vermeidung von Verwaltungslasten ein ex-Ante-Ansatz am wirksamsten ist;
6. UNTER BETONUNG DES ZIELS, dass bei der Umsetzung der GAP den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verstärkt Rechnung getragen werden sollte und dass insbesondere darauf geachtet werden sollte,
7. BETONT, dass bei der Vereinfachung der GAP die folgenden Grundsätze beachtet werden sollten: