Die neugegründete informelle Gruppe "Freunde Mazedoniens" ruft heftige Reaktionen unter griechischen Europaabgeordneten hervor. Sie insistieren: Die EU werde sich Skopje nicht öffnen. EurActiv Brüssel berichtet.
Die weltweite Ungleichheit wächst: Laut dem jüngsten Oxfam-Bericht hält ein Prozent der Weltbevölkerung mehr Vermögen als die restlichen 99 Prozent zusammen.
Wie sehr und auf welchem Weg versucht der Kreml, die EU zu entzweien und zu schwächen? Um das herauszufinden, leite US-Nachrichtenagenturen eine groß angelegte Ermittlung ein. EurActiv-Kooperationspartner The Telegraph berichtet.
Mit dem Juncker-Investitionsplan wollte der Kommissionspräsident die Wirtschaft ankurbeln. Nun zeigt sich: Nutznießer im Jahr 2015 waren vor allem große EU-Volkswirtschaften.
1. Die EU unterstützt uneingeschränkt das Libysche politische Abkommen, das am 17. Dezember 2015 unterzeichnet worden ist. Sie begrüßt die Bildung des Präsidialrates unter dem Vorsitz von Fayyez al-Sarraj. Die EU weist darauf hin, dass der VN-Sicherheitsrat das Kommuniqué von Rom vom 13. Dezember 2015 im Rahmen der Resolution 2259, die am 23. Dezember 2015 einstimmig verabschiedet wurde, gebilligt hat. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Regierung der nationalen Einheit als die einzige rechtmäßige Regierung Libyens unterstützen und fordern alle libyschen Institutionen, einschließlich der Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen, dringend auf, die Autorität der Regierung der nationalen Einheit anzuerkennen. Die EU erinnert daran, dass alle VN-Mitgliedstaaten nach der Resolution 2259 gehalten sind, die Unterstützung paralleler Einrichtungen, die den Anspruch erheben, als legitime Führung zu gelten, ohne in dem Abkommen erfasst zu sein, sowie den offiziellen Kontakt mit ihnen einzustellen.
2. Die EU betont, dass Libyen Eigenverantwortung für den politischen Prozess trägt und es wichtig ist, dass dieser weiterhin alle Parteien einbezieht, was auch die kontinuierliche Teilnahme von Frauen, der Zivilgesellschaft sowie politischer und lokaler Akteure mit einschließt. Sie ruft alle Parteien in Libyen nachdrücklich dazu auf, diese Gelegenheit zu ergreifen und das Abkommen zu billigen und sich an dem Prozess zu beteiligen. Diejenigen, die die Umsetzung des politischen Abkommens behindern, werden zur Rechenschaft gezogen werden.
3. Die EU begrüßt die Arbeit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) sowie des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs und bekräftigt, dass sie beide uneingeschränkt unterstützt.
4. Die EU fordert die rasche Annahme der Änderung der Verfassungserklärung von 2011 und appelliert an den Präsidialrat, die Regierung der nationalen Einheit zu bilden, die wie in dem Libyschen politischen Abkommen vorgesehen vom Repräsentantenhaus zu billigen ist. Die EU begrüßt den Beschluss, einen Vorläufigen Sicherheitsausschuss einzurichten, um die Umsetzung der im Libyschen politischen Abkommen niedergelegten Sicherheitsvereinbarungen zu erleichtern, und ruft alle Akteure in Libyen dazu auf, den Ausschuss zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten. Die EU betont, dass die Sicherheitsvereinbarungen für Tripolis dringend fertiggestellt werden müssen.
5. Die EU verurteilt aufs Schärfste die jüngsten Terrorangriffe in Zliten und gegen die Ölanlagen in Libyen sowie alle Versuche, die Stabilisierung des Landes zu verhindern. Diese Angriffe und die zunehmende Präsenz von Da'esh und anderer extremistischer Gruppen machen deutlich, dass es dringend erforderlich ist, das Libysche politische Abkommen umzusetzen und insbesondere die Regierung der nationalen Einheit einzusetzen; dies stellt die einzige Möglichkeit für Libyen dar, den Weg von Frieden, Stabilität und Wohlstand einzuschlagen und die Bedrohungen und Herausforderungen, mit denen das Land konfrontiert ist, einschließlich des Terrorismus und des Menschenhandels, unter Wahrung der nationalen Einheit wirksam anzugehen. Die EU ist bereit, Libyen im Kampf gegen den gewalttätigen Extremismus zu unterstützen.
6. Die EU und ihre Mitgliedstaaten bekräftigen ihre uneingeschränkte Bereitschaft, Libyen zu unterstützen und die vollständige Umsetzung der Vereinbarung – in enger Partnerschaft mit der Regierung der nationalen Einheit, sobald diese eingesetzt ist – zu begleiten. Die EU hat ein Paket substanzieller Soforthilfe für unterschiedliche Bereiche in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR vorgesehen. Die Prioritäten bei der Durchführung und der zeitlichen Abfolge der einzelnen Maßnahmen werden, wie von der Hohen Vertreterin mit dem Präsidialrat bei ihrem Treffen vom 8. Januar 2016 vereinbart, in enger Abstimmung mit der libyschen Regierung festgelegt werden. Die EU wird auch weiterhin über humanitäre Organisationen auf Prinzipien gegründete Hilfe wie auch Soforthilfe zum direkten Nutzen der notleidenden libyschen Bevölkerung leisten; verbesserte Sicherheitsbedingungen vor Ort würden die Bereitstellung dieser Hilfe erleichtern. Die EU ist ferner bereit, eine Unterstützung der libyschen Regierung – falls diese darum ersucht – bei der Reform des Sicherheitssektors in Erwägung zu ziehen, insbesondere durch Schulung und Beratung.
7. Die EU appelliert an alle Parteien in Libyen, einen ungehinderten humanitären Zugang und die Sicherheit der humanitären Helfer zu gewährleisten, um Hilfe für die betroffene Zivilbevölkerung und deren Schutz zu ermöglichen. Die EU fordert weitere Anstrengungen, um der sich verschlechternden humanitären Lage entgegenzuwirken. Mit Blick darauf begrüßt die EU den Plan für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen.
Die Grenzen in Europa werden als Reaktion auf die Flüchtlingskrise immer undurchlässiger - das gilt auch die Südgrenze zwischen Österreich und Slowenien. Kirchliche Institutionen kritisieren die Begrenzung der Zuwanderung von Flüchtlingen hingegen als Rechtsbruch.
Montag, 18. Januar 2016
10.00 Uhr Treffen mit dem polnischen Präsidenten Andrzej Duda (Fototermin – Pressetermin ±11.20)
15.00 Uhr Treffen mit dem niederländischen Minister für auswärtige Angelegenheiten Bert Koenders
Dienstag, 19. Januar 2016
Straßburg
15.00 Uhr Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die Tagung des Europäischen Rates vom 17./18. Dezember 2015
Donnerstag, 21. Januar 2016
11.00 Uhr Treffen mit dem libanesischen Ministerpräsidenten Tamman Salam (Fototermin)
Freitag, 22. Januar 2016
20.00 Uhr Besuch des Konzerts zum Auftakt des niederländischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (Bozar)
Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen läuft EuGH-Präsident Koen Lenaerts zufolge europäischem Recht zuwieder. Die CSU plant unterdessen eine Verfassungsänderung in Bayern - um Zuwanderer künftig zur Akzeptanz deutscher Grundwerte zu verpflichten.
Für die steigenden Bedürfnisse der humanitären Hilfseinsätze rund um die Welt fordert eine UN-Studie eine "Solidaritätsabgabe" auf Tickets für Fußballspiele und Konzerte.
1. BEGRÜSST den fünften Warnmechanismusbericht der Kommission, der den Auftakt der jährlichen Runde des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU) im Rahmen des Europäischen Semesters 2016 bildet;
2. TEILT WEITGEHEND die von der Kommission vorgenommene horizontale Analyse der Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte in der EU und im Euro-Währungsgebiet; BEGRÜSST die anhaltenden Fortschritte, die von den Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte erzielt wurden, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in der EU und im Euro-Währungsgebiet beigetragen hat; STELLT FEST, dass der mäßige Aufschwung und die niedrige Inflation den Abbau von Ungleichgewichten und gesamtwirtschaftlichen Risiken nach wie vor beeinträchtigen; UNTERSTREICHT, dass nach wie vor erhebliche Herausforderungen bestehen und bei den politischen Maßnahmen weitere Fortschritte erzielt werden müssen, um die Ungleichgewichte abzubauen, insbesondere die hohe Verschuldung und Arbeitslosigkeit zu senken sowie dem rückläufigen Potenzial- und Produktivitätswachstum entgegenzuwirken. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen; STELLT FEST, dass die Umwandlung von Defiziten in Überschüsse in vielen Ländern in Verbindung mit anhaltend hohen Überschüssen in anderen Ländern zu einer asymmetrischen Anpassung mit einem erheblichen und weiter steigenden Überschuss im Euro-Währungsgebiet insgesamt geführt hat, dessen Folgen weiter im Auge behalten werden müssen; TEILT insgesamt DIE AUFFASSUNG, wonach zusätzliche entschiedene Reformanstrengungen zur Förderung von Investitionen und zur Erschließung des Wachstumspotenzials erforderlich sind;
3. NIMMT KENNTNIS davon, dass bei der grundlegenden wirtschaftlichen Überprüfung, die die Kommission in dem Warnmechanismusbericht vorstellt, 18 Mitgliedstaaten ermittelt wurden, die einer weiteren Analyse im Rahmen einer eingehenden Überprüfung bedürfen, auf deren Grundlage das Bestehen oder Fortbestehen von Ungleichgewichten und die Art dieser Ungleichgewichte bestimmt werden können; IST SICH DESSEN BEWUSST, dass die jüngsten Entwicklungen in den 16 Mitgliedstaaten, in denen im vergangenen Jahr Ungleichgewichte festgestellt wurden, weiter analysiert werden müssen, um zu bewerten, ob die Ungleichgewichte abnehmen, fortbestehen oder zunehmen, wobei der Durchführung einschlägiger Maßnahmen zum Abbau der Ungleichgewichte – einschließlich der zuvor im Rahmen des Europäischen Semesters empfohlenen Maßnahmen – Rechnung zu tragen ist; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission potenzielle Probleme in zwei weiteren Mitgliedstaaten eingehender prüfen wird;
4. BETONT, dass zu den bislang erzielten Fortschritten bei den Reformen zur Korrektur der festgestellten Ungleichgewichte der Programmländer im Kontext der Anpassungsprogramme dieser Länder weitere Fortschritte hinzukommen müssen, auch wenn diese Länder im Rahmen des VMU nicht bewertet werden, weil sie im Rahmen des Programms einer strengen Überwachung unterliegen; BEFÜRWORTET die Absicht der Kommission, die Lage Zyperns nach dem erwarteten Auslaufen des derzeitigen Finanzhilfeprogramms im März 2016 und der Aufnahme des Landes in den standardmäßigen Überwachungsrahmen zu bewerten; IST DER ANSICHT, dass dasselbe Verfahren bei anderen Programmländern angewendet werden sollte, sobald ihre Finanzhilfeprogramme erfolgreich abgeschlossen wurden;
5. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, im Februar die eingehenden Überprüfungen zu veröffentlichen, die in die Länderberichte einfließen, in welche außerdem die zusätzlichen Analysen der Kommission zu anderen für das Europäische Semester relevanten strukturellen Fragen Eingang finden; UNTERSTREICHT, dass vorrangig die zentralen Herausforderungen angegangen werden müssen, etwa die hohe Verschuldung, das geringe Potenzialwachstum und die hohe Arbeitslosigkeit, wobei klar zu unterscheiden ist zwischen den für die Mitgliedstaaten je nach Art und Grad des Risikos bestehenden Herausforderungen und der jeweiligen Dringlichkeit, mit der sie angegangen werden sollten, um ein rasches Handeln zur Verringerung der Hauptrisiken zu gewährleisten; STIMMT ZU, dass das gesamte Potenzial des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – ausgeschöpft werden sollte;
6. erkennt an, dass es wichtig ist, die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen in Angriff zu nehmen, BRINGT dabei jedoch SEINE BESORGNIS über die Einbeziehung von drei zusätzlichen Beschäftigungsindikatoren in das Scoreboard durch die Kommission ZUM AUSDRUCK, da dessen Wirksamkeit als Frühwarninstrument und der Charakter des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht, das vor allem der Feststellung, Verhinderung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte dienen soll, gewahrt werden müssen; WEIST DARAUF HIN, dass sozial- und arbeitsmarktpolitische Indikatoren für die Ermittlung makrofinanzieller Risiken nicht relevant sind und dass Entwicklungen bei diesen Indikatoren keine Maßnahmen im Rahmen des VMU auslösen können; HEBT HERVOR, dass die technische Arbeit fortgeführt werden muss, um die Aussagekraft des Scoreboards sowie die Analyseinstrumente und rahmen zur Beurteilung der Entwicklungen und Triebkräfte, die für die Entstehung und den Abbau von Ungleichgewichten verantwortlich sind, mit dem Ziel weiter zu verbessern und auszubauen, die zugrunde liegenden Analysen und die Ergebnisse weiter zu verfeinern;
7. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, die Durchführung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht weiter zu verbessern, insbesondere durch die Veröffentlichung eines Kompendiums, in dem die einschlägigen Informationen über die Umsetzung des Verfahrens an einer Stelle gesammelt und dargelegt werden, ferner durch eine Fixierung der Kategorien von Ungleichgewichten im Rahmen des VMU und durch eine Präzisierung der Kriterien, die den Entscheidungen der Kommission zur Ermittlung der Ungleichgewichte und ihrer Auswirkungen auf die Durchführung der Verfahren und die Empfehlungen zugrunde liegen; UNTERSTREICHT, dass Transparenz und Berechenbarkeit des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht von zentraler Bedeutung sind, um die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für das Verfahren sicherzustellen, die wiederum für dessen Wirksamkeit ausschlaggebend ist;
8. BEGRÜSST die Diskussionen über die weiteren Reformschritte, die im Rahmen des VMU für Kroatien, Bulgarien, Frankreich und Italien – in denen übermäßige Ungleichgewichte bestehen – und für Slowenien, Spanien und Irland – in denen Ungleichgewichte herrschen, die entschlossene Maßnahmen und ein spezifisches Monitoring erfordern – empfohlen werden; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass das spezifische Monitoring Portugals Anfang 2016 erfolgen wird; WÜRDIGT die politischen Maßnahmen und die Reaktionen zur Behebung der festgestellten Ungleichgewichte; UNTERSTREICHT gleichzeitig, dass nach wie vor erhebliche Herausforderungen bestehen und dass zusätzliche Reformen und die weitere Überwachung der Umsetzung der Reformen erforderlich sind, um eine dauerhafte Korrektur der Ungleichgewichte sicherzustellen;
9. FORDERT die Mitgliedstaaten abschließend AUF, ehrgeizig und konkret die Probleme anzugehen, die im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht festgestellt wurden.
Die polnische Regierung will sich im Streit über die Justiz- und Medienreform dem Druck aus der EU nicht beugen. PiS-Chef Kaczynski zufolge sei es "gelinde gesagt lächerlich", die Demokratie in Polen bedroht zu sehen.
Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen würde nach Auffassung von EuGH-Präsident Koen Lenaerts europäischem Recht zuwiderlaufen.
In der Debatte um Flüchtlinge aus Nordafrika ermahnt SPD-Chef Sigmar Gabriel die Herkunftsstaaten zur Rücknahme abgelehnter Asylbewerber: Gabriel droht unter anderem mit einer Kürzung der Entwicklungshilfe.
Im Streit um die Aufnahme von Flüchtlingen greift Griechenland die Türkei scharf an: Ankara soll kriminelle Schleuser unterstützen – dafür hätte Athen Beweise, wettert der griechische Präsident Pavlopoulos.
Mit dem Iran-Deal vom Wochenende kehrte wieder ein Stück mehr Frieden in der Welt ein: Die Vereinbarung soll laut Österreichs Wirtschaftskammerpräsident auch Vorbild für die Ordnung des Verhältnisses zu Russland sein.
Die USA und die EU sind Partner - und doch können die Vereinigten Staaten die NATO nicht länger als Bindeglied mit Europa sehen, sagt George Friedmann im Exklusivinterview mit EurActiv.
Dänische Windturbinen brachen 2015 sämtliche Rekorde: Neusten Statistiken zufolge deckt Windkraft inzwischen 42,1 Prozent des Stromverbrauchs in Dänemark. EurActiv Brüssel berichtet.