Der Rat hat am 3. April 2017 eine Verordnung angenommen, mit der verhindert werden soll, dass sich bewaffnete Gruppen durch den Handel mit Mineralien aus Konfliktgebieten finanzieren.
Die Verordnung verpflichtet die EU-Unternehmen, ihre Einfuhren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold auf verantwortungsvolle Weise zu beschaffen und sicherzustellen, dass ihre Lieferketten nicht zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen. Diese "Sorgfaltspflichten" werden ab dem 1. Januar 2021 verbindlich gelten, wobei den Importeuren nahegelegt wird, sie so bald wie möglich anzuwenden.
Zinn, Tantal, Wolfram und Gold können in Produkten des täglichen Bedarfs wie z. B. Mobiltelefonen, Fahrzeugen oder Schmuck verarbeitet werden. In Konflikt- und Hochrisikogebieten setzen bewaffnete Gruppen häufig Zwangsarbeiter für den Abbau dieser Mineralien ein, die sie dann verkaufen, um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Mit der neuen Verordnung soll solchen Gruppen durch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Produkte eine ihrer Haupteinkommensquellen entzogen werden.
Die Verordnung enthält klare Verpflichtungen für eine verantwortungsvolle Beschaffung im "vorgelagerten" Teil des Produktionsprozesses, der den Abbau und die Veredelung der genannten Mineralien umfasst. Mindestens 95 % aller EU-Importe von Metallen und Mineralien werden unter die Neuregelung fallen; Kleinimporteure werden nicht betroffen sein. Die zuständigen Behörden werden durch Kontrollen sicherstellen, dass die EU-Importeure von Mineralien und Metallen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.
Darüber hinaus wird die Kommission eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ergreifen, um die Erfüllung der Sorgfaltspflichten seitens sowohl der großen als auch der kleinen "nachgelagerten" EU-Unternehmen zu fördern, also der Unternehmen, die diese Mineralien bei der Herstellung ihrer Waren verwenden. Sie wird ferner ein Handbuch mit nicht verbindlichen Leitlinien herausgeben, das es Unternehmen – vor allem KMU – erleichtern soll zu erkennen, bei welchen Gebieten es sich um Konflikt- oder Hochrisikogebiete handelt.
Die Verordnung stützt sich auf die Leitlinien der OECD aus dem Jahr 2011, mit denen eine internationale Richtschnur für die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette festgelegt worden ist. Der vom Rat angenommene Text ist das Ergebnis einer Einigung mit dem Europäischen Parlament vom November 2016, das vom Parlament im Rahmen einer Abstimmung im Plenum am 16. März 2017 gebilligt worden ist.
16 Mitgliedstaaten haben den drei Organen ihre Absicht mitgeteilt, eine verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor's Office – EPPO) aufzunehmen. Aufgabe der Europäischen Staatsanwaltschaft wird es sein, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu ermitteln und zu verfolgen sowie die Täter vor Gericht zu bringen.
Das heute eingegangene Benachrichtigungsschreiben ist von 16 Mitgliedstaaten unterzeichnet: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Slowenien und Slowakei.
Es wird erwartet, dass weitere Mitgliedstaaten sich dieser Zusammenarbeit anschließen werden; sie können dies jederzeit vor oder nach der Annahme der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft tun.
Die Verhandlungen im Rat werden nunmehr wieder aufgenommen, um die endgültige Fassung des Textes zu erstellen.
Der zuständige Minister Owen Bonnici erklärte im Namen des maltesischen Ratsvorsitzes: "Auch wenn Malta sich nicht an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligt, so haben wir doch unser zu Beginn des Ratsvorsitzes gegebenes Wort gehalten, als ehrlicher Vermittler zu agieren. Wir sind bestrebt, die Arbeit an der Verordnung rasch wieder aufzunehmen, damit in den kommenden Monaten eine Einigung erzielt wird."
Die Beratungen im Rat werden auf der Grundlage des jüngsten Kompromisstextes der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft vom Januar 2017 erfolgen.
Das Europäische Parlament muss dem Entwurf der Verordnung zustimmen, bevor sie endgültig angenommen werden kann.